1.
Für das Gebiet „beiderseits der Eutiner
Straße“ (s. Geltungsbereich) soll der Bebauungsplan Nr. 79 im beschleunigten Verfahren aufgestellt
werden: Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
·
Sicherung der Flächen für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben
·
Regelung der Zulässigkeit von sonstigen
Nutzungen
2. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
3. Von
der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der
öffentlichen Belange, von der Umweltprüfung und von der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit wird gem. § 13a BauGB abgesehen.