1. Die während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des B-Planes Nr. 36
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem
Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von
1. Kreis Ostholstein vom 15.10.2009:
Die Hinweise zum Bodenschutz werden in die Begründung
aufgenommen.
Der Hinweis zur Breite der Brandgassen wird in die
Begründung übernommen.
Die Begründung wird um Angaben zu den nächsten Hydranten und
zur Löschwasserkapazität ergänzt.
2. Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser vom
21.09.2009:
Gem. Ziff. 4 der Begründung werden Belange der Ver- und
Entsorgung durch die Änderung des B-Planes nicht berührt.
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von
-----
c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von
-----
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine
Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10
des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung
die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 für das Gebiet „Klosterhof“,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung
wird gebilligt.
4. Der Beschluss des
B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.