1. Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 77 für das Gebiet „Memelweg“ (s. anliegenden
Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen
gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.