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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 29.10.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:26 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 4  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 09.07.2009  
SI/0557/09  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 09.07.2009  
SI/0557/09  
Ö 7  
Antrag der SPD-Fraktion: Nachbesetzung Bau- und Planungsausschuss (Berichterstatterin: Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion Frau Giszas)  
VO/0304/09  
Ö 8  
1. Nachtragshaushaltssatzung 2009 (Berichterstatterin: Hauptausschussvorsitzende Frau Clarus)
VO/0284/09  
Ö 9  
Neufassung der Hundesteuersatzung zum 01.01.2010 (Berichterstatterin: Hauptausschussvorsitzende Frau Clarus)  
VO/0311/09  
Ö 10  
Widmung des Geh- und Radweges "An der Saalbeeck" (Berichterstatter: Bürgermeister Reimann)  
VO/0277/09  
Ö 11  
B-Plan Nr. 78 (zwischen Mastkobener Weg und Dittmer-Wald) hier: Aufstellungsbeschluss (Berichterstatter: Vorsitzender des Bau- und Planungsausschusses Herr Vowe)  
VO/0248/09  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.       Für das Gebiet zwischen Mastkobener Weg und Dittmer-Wald (s. Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 78 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

§          Ausweisung eines Wohngebietes

§          Sicherung der Erschließung

§          Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3.    Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4.    Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sol ein externes Büro beauftragt werden.

   
    10.09.2009 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   
    29.10.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
Ö 12  
2. Änderung B-Plan 62, hier: Aufstellungsbeschluss Änderung Versorgungszentrum zur Grünfläche (Berichterstatter: Vorsitzender des Bau- und Planungsausschusses Herr Vowe)  
VO/0282/09  
Ö 13  
Änderung der Fälligkeiten für Abschlagszahlungen hinsichtlich der Erhebung von Schmutz- und Niederschlagswassergebühren in den nachgenannten Satzungen a) 12. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung b) 11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung (Berichterstatter: Vorsitzender des Stadtwerkeausschusses Herr Struck)
VO/0294/09  
Ö 14  
Anfragen und Verschiedenes      
N 15     (vertraulich)      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
N 17.1     (nichtöffentlich)