1. Der Entwurf der 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 33 für das Gebiet des DRK-Heimes am Windmühlenberg (s.
Geltungsbereich) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen
gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu
benachrichtigen.
3. Das Verfahren zur 2.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 33 wird auf das beschleunigte Verfahren gem. §
13a BauGB umgestellt.