1.
Für das Gebiet zwischen Mastkobener Weg und
Dittmer-Wald (s. Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 78 aufgestellt. Es
werden folgende Planungsziele verfolgt:
§
Ausweisung eines Wohngebietes
§
Sicherung der Erschließung
§
Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden
und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
4. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes sowie
mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sol ein externes Büro beauftragt werden.