1.
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Grundschule am Steinkamp
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1.1
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Die Grundschule verlegt ihren
Standort und übernimmt die städt. Liegenschaft „Steinkamp“. Der
bisherige 1-zügige Grundschulteil an der GHS am Steinkamp wird an die
Hochtor-Grundschule (künftig Steinkamp-Grundschule) abgegeben.
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1.2
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Dem Raumbedarf der künftigen
Grundschule am Steinkamp wird zugestimmt, d.h. einschließlich 20 Klassen- und
10 Gruppenräume.
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1.3
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Der zusätzliche Raumbedarf für
die Grundschule und die Betreute Grundschule sowie das Förderzentrum ist auf
dem Grundstück der künftigen Grundschule am Steinkamp wie folgt zu lösen:
Anbau in massiver, zweigeschossiger Bauweise.
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1.4
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Dem Gesamtfinanzierungsbedarf
von 1.810.000 € wird zugestimmt.
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2.
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Gemeinschaftsschule in der Schulstraße
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2.1
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Dem pädagogischen Konzept für
die künftige Gemeinschaftsschule wird zugestimmt.
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2.2
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Die künftige
Gemeinschaftsschule, die ihren Betrieb zum Schuljahresbeginn 2010/2011
aufnehmen wird, soll sich am Standort „Schulstraße“ unter
Einbeziehung der städtischen Liegenschaften beiderseits der Straße
entwickeln.
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2.3
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Dem Raumbedarf der künftigen
Gemeinschaftsschule in der Schulstraße wird zugestimmt, d.h. einschließlich
24 Klassen- und 24 Gruppenräume.
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2.4
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Dem Gesamtfinanzierungsbedarf
(ohne Mensa) von 380.000 € wird zugestimmt.
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2.4
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Ein räumliches und inhaltliches
Konzept für die Mensa der Gemeinschaftsschule (inkl. Standort- und
Kostenfrage) wird von der Verwaltung, der Selbstverwaltung und den Schulen
erarbeitet.
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2.5
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Die Mensa soll 100 Plätze und
eine Küche zur Selbstzubereitung umfassen.
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3.
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Es ist anzustreben, dass die
erforderlichen baulichen Maßnahmen so vorangetrieben werden, dass der
Schulbetrieb sowohl der Gemeinschaftsschule in der Schulstraße als auch der
Grundschule am Steinkamp zum Schuljahresbeginn 2012/2013 möglichst in vollem
Umfang aufgenommen werden kann.
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4.
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Die Verwaltung wird
aufgefordert, auf der Grundlage des vorliegenden Rechtsgutachtens zur
Konnexität einen Vorschlag für eine mögliche Verfassungsbeschwerde auf der
Grundlage von Artikel 49 Abs. 2 der Landesverfassung zu erarbeiten. Der
Städtebund ist daran zu beteiligen.
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5.
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Der Finanzbedarf entsprechend
den vorliegenden Kostenschätzungen ist in die Haushalts- und Finanzplanung
der Jahre 2010 bis 2012/13 in dem jeweils erforderlichen Umfang (entsprechend
dem Bauzeitenplan) aufzunehmen.
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