1. Für das Gebiet „Memelweg“ (s. anliegenden
Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 77 im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13a BauGB aufgestellt. Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Ermöglichung einer Bebauung der
rückwärtigen Grundstücksbereiche
2. Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen
Unterrichtung und der Erörterung wird nach § 13a BauGB abgesehen.