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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 09.07.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:46 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 4  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 5     (nichtöffentlich)      
Ö 6  
Niederschrift der Sitzung vom 02.04.2009  
SI/0548/09  
Ö 7  
Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz" (Berichterstatterin: Vorsitzende des AfgA, Frau Spiegel)
VO/0235/09  
Ö 8  
Schulentwicklung in Neustadt in Holstein (Berichterstatterin: Vorsitzende des AfgA, Frau Spiegel)  
VO/0269/09  
Ö 9  
4. Änderung des B-Planes Nr. 54 (Am Holm / An der Wiek), hier: Aufstellungsbeschluss (Berichterstatter: Vorsitzender des BPA, Herr Vowe)  
VO/0208/09  
Ö 10  
3. Änderung des B-Planes Nr. 36 (Klosterhof), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Berichterstatter: Vorsitzender des BPA, Herr Vowe)  
VO/0242/09  
Ö 11  
1. Änderung des B-Planes Nr. 37 (Holmer Weg) hier: Satzungsbeschluss (Berichterstatter: Vorsitzender des BPA, Herr Vowe)  
VO/0245/09  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.  Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 37 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

1.  Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein vom 25.05.09 (Nr. 15):

Die Baugrundstücke liegen (auch im Bereich des Kreisverkehrs) mehr als 15 m vom Fahrbahnrand der K 45 entfernt. Eine nachrichtliche Übernahme des Anbauverbotes ist daher nicht erforderlich.

An der Ausweisung des Baugebietes als „Mischgebiet“ und somit an der Zulässigkeit der Lärmimmissionen werden keine Änderungen vorgenommen. Die Richtwerte der DIN 18005 gelten nach wie vor.

 

2.  Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser vom 30.05.09 (Nr. 23):

Die im Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 37 gelegenen Grundstücke dürfen Niederschlagswasser von bis zu 18 l/s in den RW-Kanal der Stadtwerke einleiten. Diese Menge gilt auch bei den neuen Ausnutzungsziffern (z.B. GRZ 0,5) unverändert. Daher wird auch die von der Wasserbehörde am 19.11.1993 genehmigte Einleitungsmenge von 1090 l/s in das Verbandsgewässer nicht erhöht, eine weitere Genehmigung ist somit nicht erforderlich. Die Begründung (Ziff. 5.1) wird um entsprechende Aussagen ergänzt.

 

3.  Zweckverband Ostholstein vom 04.06.2009 (Nr. 24):

Die im Geltungsbereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 37 gelegenen Grundstücke dürfen Niederschlagswasser von bis zu 18 l/s in den RW-Kanal der Stadtwerke einleiten. Diese Menge gilt auch bei den neuen Ausnutzungsziffern (z.B. GRZ 0,5) unverändert. Der in der Sierksdorfer Straße (und den unterhalb liegenden Straßen) vorhandene RW-Kanal (DN 300 bis DN 700) entspricht den allgemein anerkannten Regeln der Technik und ist in der Lage, diese Mengen schadlos abzuleiten. Die Begründung (Ziff. 5.1) wird um entsprechende Aussagen ergänzt. Im Übrigen sind unter Straßenniveau liegende Grundstücke gegen Rückstau zu sichern.

Die Leitungen und Kabel der ZVO-Gruppe verlaufen außerhalb der im B-Plan festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen. Für die Realisierung der B-Plan-Festsetzungen sind keine Geh- Fahr- und Leitungsrechte erforderlich, daher wird auf entsprechende Festsetzungen verzichtet. Geh- Fahr- und Leitungsrechte zugunsten des ZVO können auch ohne B-Plan-Festsetzung in die Grundbücher oder als Baulast eingetragen werden.

 

4. Stadtwerke Neustadt in Holstein vom 27.05.2009 (Nr. 28):

Die Begründung wird um die in der Stellungnahme enthaltenen Aussagen ergänzt.

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

-----

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

1.  RA Dr. Kratzmann für Irina Becker vom 03.06.2009 (Nr. 51):

zu Ziff. 1:

Auch wenn das Mischgebiet selbst sich in den vergangenen Jahren nicht wesentlich geändert hat, so hat sich doch sein Charakter durch das südlich gelegene Gewerbegebiet und insbesondere durch das nördlich gelegene Sondergebiet (großflächiger Einzelhandel) erheblich verändert.

Die Grundstückseigentümer profitieren durchaus von der Änderung der Planung, nämlich schon allein dadurch, dass der Wert der Grundstücke durch die höhere bauliche Ausnutzbarkeit (GRZ, Geschossigkeit) steigt. Zwar kann die Ausnutzung dieser Möglichkeiten mit Nachteilen für die Nachbarn verbunden sein, insbesondere dann, wenn diese selbst von den eröffneten Möglichkeiten keinen Gebrauch machen. In der Abwägung dieser unterschiedlichen Interessen – höhere Ausnutzbarkeit der Grundstücke einerseits und dadurch bedingte Beeinträchtigung der Nachbarn andererseits – ist der höheren Ausnutzbarkeit ein größeres Gewicht beizumessen als den dadurch bedingten Beeinträchtigungen der Nachbarn, zumal diese ebenfalls von der Wertsteigerung profitieren.

 

zu Ziff. 2:

Die offene Bauweise ist nach wie vor im Bebauungsplan festgesetzt. Ein Verstoß gegen diese Festsetzung ist vorliegend nicht zu erkennen und wäre ggf. von der unteren Bauaufsichtsbehörde zu verfolgen.

An der Abkehr von den gestalterischen Festsetzungen wird festgehalten, die Ausführungen der Begründung zum Thema „gestalterische Festsetzungen“ werden überarbeitet.

 

2.  Bewohner und Eigentümer im Plangebiet Nr. 37 vom 11.06.09 (Nr. 52):

zu Ziff. 1:

Die Einwohner und Eigentümer wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung (bekannt gemacht in den LN am 06.05.2009) beteiligt.

 

zu Ziff. 2:

Das Ortsbild ist gestalterisch bereits sehr heterogen, so dass es keine ausreichenden städtebaulichen Gründe für gestalterische Festsetzungen (Einschränkungen) gibt.

 

zu Ziff. 3:

Bei den Festsetzungen handelt es sich um eine reine Angebotsplanung. Kein Eigentümer ist verpflichtet, von diesen Möglichkeiten Gebrauch zu machen. Das Planungserfordernis ist durch die städtebaulich gewünschte und vom Eigentümer beabsichtigte Erweiterung des Alten- und Pflegeheimes gegeben.

 

zu Ziff. 4:

Ein Vorteil ist auch für die übrigen Grundstücke durch die Wertsteigerung gegeben, auch wenn die Ausnutzung der Festsetzungen von mehreren Eigentümern derzeit nicht geplant ist.

 

zu Ziff. 5:

Die Kosten für die Planaufstellung werden nicht auf alle Grundstückseigentümer umgelegt, sondern von dem Antragsteller getragen.

 

3.  Erich und Birgit Markmann vom 10.06.09 (Nr. 53):

Auch ein gerontopsychiatrisches Alten- und Pflegeheim ist in einem Mischgebiet allgemein zulässig. Der geplanten Erweiterung dieses Heimes wird eine größere Bedeutung (für die Allgemeinheit) beigemessen als den Bedenken der Nachbarn gegen diese Erweiterung.

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.  Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 für das Gebiet „Holmer Weg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4.  Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

   
    25.06.2009 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   
    09.07.2009 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
Ö 12  
2. Änderung des B-Planes Nr. 19 (Am Hohen Ufer) hier: Satzungsbeschluss (Berichterstatter: Vorsitzender des BPA, Herr Vowee)  
VO/0246/09  
Ö 13  
Erhaltungssatzungen (Berichterstatter: Vorsitzender des BPA, Herr Vowe)  
VO/0247/09  
Ö 14  
B-Plan Nr. 77 (Memelweg), hier: Aufstellungsbeschluss (Berichterstatter: Vorsitzender des BPA, Herr Vowe)  
VO/0249/09  
Ö 15  
6. Änderung der Straßenreinigungssatzung (Berichterstatter: Vorsitzender des UVA, Herr Rohmeyer)  
VO/0241/09  
Ö 16  
Tourismuskonzept für Neustadt, Pelzerhaken, Rettin Geographische Ausrichtung bei der Bildung einer LTO (Lokalen Tourismus-Organisation) (Berichterstatterin: Vorsitzende des Hauptausschussusses Frau Clarus)      
Ö 17  
Änderung der Allgemeinen Tarife für die Versorgung mit Erdgas (Änderung von Mengengrenzen) (Berichterstatter: Stadtwerkeausschussvorsitzender Herr Struck)  
VO/0215/09  
Ö 18  
Anfragen und Verschiedenes      
N 19     (nichtöffentlich)      
N 20     (nichtöffentlich)      
N 20.1     (vertraulich)      
N 21     (nichtöffentlich)