1. Der
Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 für das Gebiet „nördlich
der Klosterstraße“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den
vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der
Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
3. Die 3.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36 wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a
BauGB aufgestellt.