1. Der Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 71 für das Gebiet „beiderseits des
Industrieweges“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen
gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung
sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.