1. Der Bebauungsplan Nr. 71 für das Gebiet
„beiderseits des Industrieweges“ soll im vereinfachten Verfahren
gem. § 13 BauGB wie folgt geändert werden: Es sollen die planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Erweiterung vorhandener Einzelhandelsbetriebe
geschaffen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und
Erörterung wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.