1. Für
das gesamte Stadtgebiet der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen
Pelzerhaken und Rettin wird ein Flächennutzungsplan aufgestellt.
2. Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
3. Mit
der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Öffentlichkeit,
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Bauamt der
Stadt Neustadt in Holstein beauftragt werden.
4. Die
frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll
schriftlich erfolgen.
5. Die
frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen
Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer
Informationsveranstaltung durchgeführt werden.