1. Für das Gebiet des Seebrückenvorplatzes in
Pelzerhaken (s. Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 76 aufgestellt. Es
werden folgende Planungsziele verfolgt:
Neugestaltung der Bebauung um
den Seebrückenvorplatz für touristische Infrastruktur einschließlich Neuordnung
der Erschließung und des Ruhenden Verkehrs.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll Büro
„B.A.S. Kopperschmidt + Moczala GmbH“ in Weimar, mit der
Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange und der grenzüberschreitenden Unterrichtung der Gemeinden soll das
Bauamt der Stadt Neustadt in Holstein beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der
Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen
Veranstaltung durchgeführt werden.