Die
Haushaltssatzung 2010 wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2010 wird
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1.
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im
Verwaltungshaushalt
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in der Einnahme
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19.922.600
€
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in der Ausgabe
auf
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21.930.200
€
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und
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2.
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im Vermögenshaushalt
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in der Einnahme
auf
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5.842.300
€
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in der Ausgabe
auf
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5.842.300
€
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festgesetzt.
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§
2
Es werden
festgesetzt:
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1.
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der Gesamtbetrag
für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf
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3.021.700
€
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2.
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der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen auf
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0
€
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3.
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der Höchstbetrag
der Kassenkredite auf
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5.000.000
€
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4.
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die Gesamtzahl
der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
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153,92
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§
3
Die
Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
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1.
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Grundsteuern
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a)
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
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300
v.H.
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b)
für Grundstücke (Grundsteuer B)
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330
v.H.
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2.
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Gewerbesteuer
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340
v.H.
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§ 4
Der
Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der
Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1
Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der
Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der
Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens
halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die
über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.