1. Der
Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 für das Gebiet „Holmer
Weg“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der
Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.