Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß § 47 d
Bundes-Immissionsschutzgesetz ein „Aktionsplan in vereinfachter
Form“ in der vorliegenden Fassung aufgestellt
Beschlussvorschlag:
Für den Bereich der Stadt Neustadt in Holstein wird gemäß §
47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz ein „Aktionsplan in vereinfachter
Form“ in der vorliegenden Fassung aufgestellt.
04.09.2008 - Bau- und Planungsausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
04.09.2008 - Umwelt- und Verkehrsausschuss
Ö 5 - ungeändert beschlossen
25.09.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein