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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 30.10.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:51 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 04.09.2008  
SI/0007/08  
Ö 3  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4  
Sanierung der Königstraße hier: Information über die Planung (Berichterstatter Herr Slawski)      
Ö 5  
Ausbau und Verbreiterung des Bürgersteiges in der Waschgrabenstraße; Antrag der BGN-Fraktion  
VO/0074/08  
Ö 6  
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses hier: Information über die Planung (Berichterstatter: ARGE GRISU (Architekten Frau Damerau-Beecker, Frau Wieckhorst))      
Ö 7  
Haushaltsentwurf 2009 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2008 bis 2012  
VO/0084/08  
Ö 8  
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 "Pelzerhaken Am Leuchtturm, nördlich der Wiesenstraße", hier: Satzungsbeschluss  
VO/0086/08  
Ö 9  
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 "Pelzerhaken am Leuchtturm, südlich der Wiesenstraße", hier: Satzungsbeschluss  
VO/0085/08  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.  Das Bauleitplanverfahren wird auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB umgestellt.

 

2.  Da während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 weder von Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange noch von der Öffentlichkeit Bedenken oder Anregungen vorgebracht wurden, erübrigt sich eine Abwägung der Stellungnahmen durch die Stadtverordnetenversammlung.

 

3.  Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken Am Leuchtturm, südlich der Wiesenstraße“ (s. Geltungsbereich), bestehend aus dem Text (Teil B), als Satzung.

 

4.  Die Begründung wird gebilligt.

 

5.  Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

   
    30.10.2008 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   
    13.11.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
Ö 10  
Entwicklung von Wohnbauflächen hier: Information des Ausschusses  
VO/0087/08  
Ö 11  
Anfragen und Verschiedenes      
N 12     (nichtöffentlich)      
N 13     (nichtöffentlich)