1. Der
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 für das Gebiet „Am
hohen Ufer“ (s. Geltungsbereich) und die Begründung werden in den
vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2
BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
3. Das
Aufstellungsverfahren wird auf das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB
umgestellt.