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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
Gremium: Bau- und Planungsausschuss
Datum: Do, 04.09.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:57 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 10.07.2008 und 14.08.2008      
Ö 3  
Mitteilung der Verwaltung      
Ö 4  
Gefährdungsanalyse für Ostseehochwasser in Neustadt in Holstein hier: Weiteres Vorgehen (Berichterstatter: Büro WTM gemeinsam mit UVA)     VO/0026/08  
Ö 5  
LEP 2009 hier: Stellungsnahme der Stadt Neustadt in Holstein (gemeinsam mit UVA)  
VO/0025/08  
Ö 6  
Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie  
VO/0035/08  
Ö 7  
1. Änderung B-Plan 61 (Wohnmobilplatz Pelzerhaken) hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss  
VO/0023/08  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

       a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

       1.   Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck vom 23.07.2008:

       Der Hinweis wird als nachrichtliche Übernahme in den Text (Teil B) übernommen.

 

       b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

      

       2.   Landrat des Kreises Ostholstein vom 06.08.2008:

       zu Ziff. 1:

       Ein Umweltbericht ist nicht erforderlich, da die 1. Änderung des B-Planes Nr. 61 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt wird (s. Abwägung zu Ziff. 2a).

       zu Ziff. 2a:

       Gem. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB kann „ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Beim vorliegenden Plan handelt es sich eindeutig um einen „Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen“, da diese bereits mit Kasernengebäuden bebaut waren (ein Plan, in dem die Lage der inzwischen abgebrochenen Gebäude dargestellt ist, wird der Begründung beigefügt). Die Gebäude sind inzwischen abgebrochen, und die Flächen sollen nun „wieder nutzbar gemacht“ werden, indem sie als Wohnmobilplatz dienen. Eine klassischere Form der „Wiedernutzbarmachung“ ist kaum denkbar.

Auch die in § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB genannte Größe der Grundfläche (< 20.000 m² GR) wird eingehalten. Die Voraussetzungen für die Aufstellung im beschleunigten Verfahren sind also erfüllt.

       zu Ziff. 2b:

       Die Stadt Neustadt in Holstein hält eine Änderung des Flächennutzungsplanes für nicht erforderlich, da der Unterschied zwischen einem Parkplatz (auf dem Wohnmobile eine Nacht stehen dürfen) und einem Platz, auf dem Wohnmobile länger als eine Nacht stehen dürfen, nicht sonderlich groß ist. Das Entwicklungsgebot ist somit beachtet.

       Sollte eine F-Plan-Änderung jedoch erforderlich sein, so kann der F-Plan im Wege der Berichtigung angepasst werden (§ 13a Abs. 2 Satz 1 Ziff. 2 BauGB). Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes wird nicht beeinträchtigt.

       zu Ziff. 2c:

       Der Anregung wird gefolgt, die Festsetzung „Sonderbaugebiete Wohnmobile“ wird geändert in „Sondergebiet – Camping (Wohnmobilplatz)“.

       zu Ziff. 2d:

       Ein Umweltbericht und eine Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung sind nicht erforderlich, da der Plan im beschleunigten Verfahren aufgestellt wird (s. Abwägung zu Ziff. 2a).

       zu Ziff. 3:

       In ca. 200 m Entfernung vom Eingangsbereich des Wohnmobilplatzes ist ein öffentlicher Spielplatz vorhanden, weitere touristische Angebote (Surfen, Trampolin-Springen u.s.w.) befinden sich in unmittelbarer Nähe. Die Begründung wird um entsprechende Aussagen ergänzt.

       zu Ziff. 4:

       Die vorhandene Versickerungsmulde ist in der Planzeichnung dargestellt und mit dem Begriff „Abwasserbeseitigung Niederschlagswasser“ gekennzeichnet.

       zu Ziff. 5:

       Die Hinweise hinsichtlich der Ausnahme gem. § 14 Zelt- und Campingplatzverordnung und hinsichtlich des Hydranten werden zur Kenntnis genommen.

       zu Ziff. 6:

       Das Abwägungsergebnis wird dem Landrat des Kreises Ostholstein mitgeteilt.

 

       c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

       3. Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein vom 08.08.2008:

       Entgegen der Auffassung des Innenministeriums handelt es sich bei der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 sehr wohl um einen Bebauungsplan, der im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB aufgestellt werden kann:

       Gem. § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB kann „ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Beim vorliegenden Plan handelt es sich eindeutig um einen „Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen“, da diese bereits mit Kasernengebäuden bebaut waren (ein Plan, in dem die Lage der inzwischen abgebrochenen Gebäude dargestellt ist, wird der Begründung beigefügt). Die Gebäude sind inzwischen abgebrochen, und die Flächen sollen nun „wieder nutzbar gemacht“ werden, indem sie als Wohnmobilplatz dienen. Eine klassischere Form der „Wiedernutzbarmachung“ ist kaum denkbar.

Auch die in § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB genannte Größe der Grundfläche (< 20.000 m² GR) wird eingehalten. Die Voraussetzungen für die Aufstellung im beschleunigten Verfahren sind also erfüllt.

       Folglich ist kein Umweltbericht erforderlich und der Flächennutzungsplan kann (sofern das Entwicklungsgebot nicht beachtet sein sollte) im Wege der Berichtigung angepasst werden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.    Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm, nördlich der Wiesenstraße“ , bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.    Die Begründung wird gebilligt.

 

4.    Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5.    Der Bürgermeister wird beauftragt, den Flächennutzungsplan zu berichtigen.

   
    04.09.2008 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   
    25.09.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 12 - geändert beschlossen
Ö 8  
2. Änderung B-Plan 19 (Am Hohen Ufer) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
VO/0024/08  
Ö 9  
Neufassung der Ausbaubeitragssatzung
VO/0675/08  
Ö 10  
Zukunft der Städtebauförderung in Schleswig-Holstein hier: Resolution der Stadtverordnetenversammlung  
VO/0034/08  
Ö 11  
Anfragen und Verschiedenes      
N 12     (nichtöffentlich)