a)der im Jahr 2023 erhaltenen Landeszuweisung für die „Nahwärmeversorgung MühlenbergNord“ in Höhe von 691.709,06 €
und
b)der im Jahr 2023 erhaltenen Bundeszuweisung für die „Realisierung einer Meerwasserwärmepumpe zur netzgebundenen Wärme- und Kälteversorgung“ in Höhe von 781.844,49 €
in die Zweckgebundenen Rücklagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein im Jahr 2023 wird genehmigt.
16.10.2024 - Hauptausschuss
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die Einlage
a)der im Jahr 2023 erhaltenen Landeszuweisung für die „Nahwärmeversorgung Mühlenberg Nord“ in Höhe von 691.709,06 €
und
b)der im Jahr 2023 erhaltenen Bundeszuweisung für die „Realisierung einer Meerwasserwärmepumpe zur netzgebundenen Wärme- und Kälteversorgung“ in Höhe von 781.844,49 €
in die Zweckgebundenen Rücklagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein im Jahr 2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig dafür
21.11.2024 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Einlage
a)der im Jahr 2023 erhaltenen Landeszuweisung für die „Nahwärmeversorgung Mühlenberg Nord“ in Höhe von 691.709,06 €
und
b)der im Jahr 2023 erhaltenen Bundeszuweisung für die „Realisierung einer Meerwasserwärmepumpe zur netzgebundenen Wärme- und Kälteversorgung“ in Höhe von 781.844,49 €
in die Zweckgebundenen Rücklagen der Stadtwerke Neustadt in Holstein im Jahr 2023 wird genehmigt.