Alle gewählten Vertreterinnen und Vertreter erfüllen die
Wählbarkeitsvoraussetzungen.
2.
Bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung
sind Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergebnis in den Wahlkreisen oder die
Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben könnten,
nicht vorgekommen.
3.
Das festgestellte Wahlergebnis ist richtig.
4.
Einspruch gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl
wurde nicht erhoben.
5.
Die Gemeindewahl vom 25. Mai 2008 wird für gültig erklärt.
6.
Es ist insbesondere bei der nächsten Kommunalwahl zu
prüfen, ob der Zuschnitt und damit auch die Bevölkerungszahl des Wahlkreises
1 nicht im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten vergrößert werden kann.
17.07.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein