Die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Benutzung der städtischen Räumlichkeiten wird einschließlich der vorliegenden Gebührentabelle beschlossen.
07.02.2023 - Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
Ö 9 - zurückgestellt
Beschluss:
Die Satzung soll in der Sitzung zur Haushaltskonsolidierung diskutiert werden und in der kommenden Sitzung des AfgA abschließend beraten werden.
Abstimmungsergebnis:
Es wird kein Beschluss gefasst. Die Vorlage wird zurückgestellt.
21.03.2023 - Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten
Ö 10 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Benutzung der städtischen Räumlichkeiten wird einschließlich der vorliegenden Gebührentabelle beschlossen. Die Satzung wird in § 8 Abs. 2 Ziffer 4 wie folgt ergänzt: „Folgende Einrichtungen sind von der Benutzungsgebühr befreit: Alle Neustädter Vereine und Verbände, sofern keine finanziellen Zwecke verfolgt werden.“
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 8Nein-Stimmen: - Enthaltungen: 1
27.04.2023 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 14 - geändert beschlossen
Beschluss:
Der vorgelegte Satzungsentwurf der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Räumlichkeiten einschließlich der Gebührentabelle wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
-Die Satzung wird in § 8 Abs. 2 Ziffer 4 – von der Benutzungsgebühr befreite Einrichtungen – wie folgt ergänzt: Alle Neustädter Vereine und Verbände, sofern keine finanziellen Zwecke verfolgt werden.
-Für den in Ziffer 12 der Gebührentabelle aufgeführten Tanzraum werden 6,00 € Grundgebühr je angefangene Zeitstunde festgesetzt.