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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 11.12.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 4  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 5     (nichtöffentlich)      
Ö 6  
Vorstellung des Vorsitzenden und des stellvertr. Vorsitzenden des Seniorenbeirates      
Ö 7  
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Berichterstatterin: Hauptausschussvorsitzende Frau Clarus)  
VO/0063/08  
Ö 8  
50/50-Projekt an Schulen; Antrag der FDP-Fraktion (Berichterstatterin: Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)
VO/0069/08  
Ö 9  
Stellenplan der Stadtverwaltung Neustadt in Holstein 2009 (Berichterstatterin: Hauptausschussvorsitzende Frau Clarus)  
VO/0133/08  
Ö 10  
Investitionsprogramm 2009 (Berichterstatterin: Hauptausschussvorsitzende Frau Clarus)  
VO/0110/08  
Ö 11  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2009 (Berichterstatterin: Hauptausschussvorsitzende Frau Clarus)
VO/0109/08  
    VORLAGE
    Die Haushaltssatzung 2009 wird wie folgt beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Die Haushaltssatzung 2009 wird wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird                                     

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

20.533.900 €

 

in der Ausgabe auf

20.533.900 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

5.289.900 €

 

in der Ausgabe auf

5.289.900 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2.078.200 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

1.935.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf (Wird nach der Beratung des Stellenplanes berechnet)

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

300 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

330 v.H.

2.

Gewerbesteuer

340 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

   
    19.11.2008 - Hauptausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
   
    11.12.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
Ö 12  
Änderung der Abwassergebühren a) 11. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung (ASSW) b) 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Niederschlagswasserbeseitigung (ASNW) (Berichterstatter: Stadtwerkeausschussvorsitzender Herr Struck)  
VO/0127/08  
Ö 13  
Änderung der Preisblätter - für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - für den Anschluss an das Gasnetz - der Anlage zu den Ergänzenden Bestimmungen der AVBWasserV (Berichterstatter: Stadtwerkeausschussvorsitzender Herr Struck)
VO/0128/08  
Ö 14  
Anfragen und Verschiedenes      
N 15     (nichtöffentlich)      
N 16     (nichtöffentlich)