Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die anliegende
Veränderungssperre als Satzung
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die anliegende
Veränderungssperre als Satzung. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung
über die Veränderungssperre ortsüblich bekannt zu machen.
13.11.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein