1.
Für das „Gewerbegebiet zwischen
der L 309 und der Bahntrasse“ (s. Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan
Nr. 75 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
·
Sicherung der Flächen für die Ansiedlung von
Gewerbebetrieben
·
Regelung der Zulässigkeit von sonstigen
Nutzungen
2.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).