1. Das
Bauleitplanverfahren wird auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB
umgestellt.
2. Da während der
öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61
weder von Behörden oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange noch von der Öffentlichkeit
Bedenken oder Anregungen vorgebracht wurden, erübrigt sich eine Abwägung der
Stellungnahmen durch die Stadtverordnetenversammlung.
3. Aufgrund des § 10
des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 61 für das Gebiet „Pelzerhaken Am Leuchtturm,
nördlich der Wiesenstraße“ (s. Geltungsbereich), bestehend aus dem Text
(Teil B), als Satzung.
4. Die Begründung
wird gebilligt.
5. Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.