Der Ausschuss für Tourismus- und
Kulturangelegenheiten beschließt die Saisonverlängerung ab dem Jahr 2009 um die
Zeiträume 01. bis 14. Mai und 16. bis 30. September auf einen Gesamtzeitraum
vom 01. Mai bis 30. September und beauftragt
die Verwaltung mit der Erstellung des entsprechenden Konzeptes zur
Saisonverlängerung incl. Stellenplanerweiterungen und der Einstellung der zu
kalkulierenden Aufwendungen und Erlöse in den Wirtschaftsplan 2009.
Des weiteren beauftragt er die
Verwaltung mit der Inauftraggabe der entsprechenden Kalkulation des
Tourismusbeitrages 2009 unter Berücksichtigung der o.g. Saisonverlängerung und deren erfolgswirksamen
Auswirkungen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Satzung über die
Erhebung eines Tourismusbeitrages (Kurabgabe) in der Stadt Neustadt in Holstein
und die Satzung über die Einschränkung des Gemeingebrauches am Badestrand der
Stadt Neustadt in Holstein entsprechend zu ändern.