Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium: Hauptausschuss
Datum: Mi, 19.11.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer  
VO/0063/08  
Ö 3  
Entwurf Stellenplan Stadtverwaltung Neustadt in Holstein 2009  
VO/0104/08  
Ö 4  
Investitionsprogramm 2009  
VO/0110/08  
Ö 5  
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2009  
VO/0109/08  
    VORLAGE
    Die Haushaltssatzung 2009 wird wie folgt beschlossen:

Beschlussvorschlag:

 

 

 

Die Haushaltssatzung 2009 wird wie folgt beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird                                     

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

20.533.900 €

 

in der Ausgabe auf

20.533.900 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

5.289.900 €

 

in der Ausgabe auf

5.289.900 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

2.078.200 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

1.935.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

5.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf (Wird nach der Beratung des Stellenplanes berechnet)

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

300 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

330 v.H.

2.

Gewerbesteuer

340 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

 

   
    19.11.2008 - Hauptausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
   
    11.12.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
Ö 6  
Anfragen und Verschiedenes      
N 7     (nichtöffentlich)      
N 8     (nichtöffentlich)