1. Das Verfahren zur
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 wird auf das beschleunigte
Verfahren gem. § 13 a BauGB umgestellt.
2. Der Entwurf der 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 61 für das Gebiet „Pelzerhaken am
Leuchtturm, nördlich der Wiesenstraße“ und die Begründung werden in den
vorliegenden Fassungen gebilligt.
3. Der Entwurf des
Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und
die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der
Auslegung zu benachrichtigen.