Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die seitens der Verwaltung
vorgeschlagenen Personen in die offizielle Schöffenvorschlagsliste aufzunehmen
und dem Amtsgericht Oldenburg nach Beendigung der gesetzlichen Auslegungsfrist
zu übersenden
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die seitens der
Verwaltung vorgeschlagenen Personen in die offizielle Schöffenvorschlagsliste
aufzunehmen und dem Amtsgericht Oldenburg nach Beendigung der gesetzlichen
Auslegungsfrist zu übersenden.
08.05.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein