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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 14.02.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:32 - 21:16 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Bekanntgabe des Gemeindewahlleiters über die Feststellung des Ersatznachfolgers der SPD-Fraktion aus der Reserveliste      
Ö 1.2  
Fortsetzung Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 4  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 5     (nichtöffentlich)      
Ö 6  
Niederschrift der Sitzung vom 13.12.2007  
SI/0186/07  
Ö 7  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 13.12.2007  
SI/0186/07  
Ö 8  
Zustimmung zur Wahl des Wehrführers und des stellvertretenden Wehrführers der Freiw. Feuerwehr Neustadt in Holstein (Berichterstatter: Bürgervorsteher Künkel)  
VO/0618/08  
Ö 9  
Nachbesetzung eines Mitglieds im Gemeindewahlausschuss (FDP)      
Ö 10  
Nachbesetzung eines Mitglieds in Ausschüssen (Berichterstatter: Bürgervorsteher Künkel)  
VO/0612/08  
Ö 11  
Nachwahlen aufgrund des Ausscheidens einer Stadtverordneten      
Ö 12  
Änderung der Hafensatzung (Berichterstatter: Stadtwerkeausschussvorsitzender Herr Struck)  
VO/0609/08  
Ö 13  
Entwicklung neuer Schulformen (Berichterstatterin: Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
VO/0614/08  
Ö 14  
Bebauungsplan Nr. 71 "beiderseits des Industrieweges", hier: Satzungsbeschluss (Berichterstatter: Vorsitzender des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten Herr Weber)  
VO/0606/08  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 71 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

1. Stadtwerke Neustadt in Holstein (Nr. 28) vom 11.12.2007:

Die Versorgungsfläche am Industrieweg wird um das Symbol „Gas“ ergänzt, die Ziff. 3.3 der Begründung wird ebenfalls um die Angaben zur Gasdruckregelstation ergänzt. Außerdem wird die Begründung um Angaben zu den Mittelspannungsschaltanlagen der E.ON Hanse und der Stadtwerke Neustadt in Holstein ergänzt.

 

Die Ziff. 7.1 der Begründung wird um die Angaben aus der Stellungnahme ergänzt.

 

2. Kreis Ostholstein (Nr. 22) vom 07.01.2008:

In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass ggf. eine Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich ist.

Die Hinweise zum Thema Bodenschutz werden in die Begründung aufgenommen.

Die Löschwasserkapazität ist in Ziff. 7.2 der Begründung bereits sehr detailliert angegeben. Sie wird dahingehend ergänzt, dass die angegebene Kapazität für die Dauer von mind. 2 Stunden vorgehalten werden kann.

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

3. Landesamt für Natur und Umwelt (Nr. 19) vom 11.12.2007:

zu 1:

Das Zitat aus § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB wird korrigiert.

zu 2:

Die Ziff. 1.2 der textlichen Festsetzungen wird dahingehend ergänzt, dass auch Recyclinghöfe zulässig sind. „Lagerflächen“ werden nicht extra erwähnt, da sie durch die textliche Festsetzung nicht ausgeschlossen und somit gem. § 8 Abs. 2 Ziff. 1 BauNVO (Lagerplätze) in Gewerbegebieten allgemein zulässig sind.

zu 3:

In Nr. 7.3 der Begründung wird der Begriff „Müllsortieranlage“ durch den Begriff „Wertstoffsortieranlage“ ersetzt.

 

4. Kaufmann vom 04.01.2008:

Ziff. 7.3 der Begründung wird dahingehend ergänzt, dass der Nutzungskonflikt nicht nur zwischen dem lebensmittelverarbeitenden Betrieb (Flurstück 40/35) und der direkt benachbarten Wertstoffsortieranlage (Flurstücke 40/30, 39/4, 38/2, 37/2) besteht, sondern sich auch auf den Wertstoffplatz (Flurstück 40/39) und auf das Flurstück 40/29 bezieht. Die nach Aussage der Stellungnahme von den einzelnen Anlagen ausgehenden Belastungen werden genannt.

 

Der Anregung, im B-Plan festzusetzen, dass der Betrieb der müllrelevanten Bereiche nur in hermetisch verschlossenen Anlagen stattfindet, bzw. dass Mülllagerung an der offenen Luft ausgeschlossen wird, wird nicht gefolgt. Die Mülllagerung ist nur insoweit zulässig, als dass die von ihr ausgehenden Emissionen (Staub, Gestank, Lärm, Fliegen) die zulässigen Grenzwerte der anzuwendenden Vorschriften einhalten. Die Einhaltung dieser Grenzwerte ist umweltrechtlich zu gewährleisten. Insofern ist dieser Bebauungsplan nicht geeignet, Mülllagerung im Freien generell auszuschließen.

 

Das der Stellungnahme als Anlage V beigefügte Schreiben des Ingenieurbüros Lißner vom 10.11.2006 verdeutlicht die Situation, rät von möglichen Investitionen zur Verbesserung der hygienischen Standards jedoch ab. Es enthält keine abzuwägenden Vorschläge.

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

5. Wasser- und Bodenverband (Nr. 23) vom 12.12.2007:

Der WBV verweist auf seine Stellungnahme vom 03.12.2007. Mit diesem Datum wurde jedoch keine Stellungnahme abgegeben. Gemeint ist vermutlich die Stellungnahme des WBV vom 29.08.2007. Die Stadt Neustadt in Holstein hält an Ihrer Abwägung vom 08.11.2007 fest.

 

Die in der Stellungnahme vom 29.08.2007 enthaltenen Auflagen Nr. 4 bis 6 sind, wenn es sich um öffentlich-rechtliche Bestimmungen handelt, auch dann zu beachten, wenn im Bebauungsplan kein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht eingetragen ist. Durch Eintragung dieser Rechte in den Bebauungsplan wären die Auflagen ohnehin nicht rechtlich abgesichert, dazu bedürfte es einer Baulasteintragung. Diese kann auch ohne Eintragung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes im B-Plan vorgenommen werden.

 

6. Weissleder & Ewer für den ZVO vom 10.12.2007:

Die Rechtsanwälte Weissleder und Ewer wiederholen die bereits zuvor – insbesondere im Schreiben vom 14.09.2007 – geltend gemachten Einwendungen, an denen die Mandanten unverändert festhalten.

 

Die Stadt Neustadt in Holstein hält an ihrer Abwägung vom 08.11.2007 fest.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.    Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung des Bebauungsplan Nr. 71 für das Gebiet „beiderseits des Industrieweges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3.    Die Begründung wird bebilligt.

 

4.    Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

   
    24.01.2008 - Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
    Ö 4 - (offen)
   
    14.02.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
Ö 15  
Anfragen und Verschiedenes      
N 16     (nichtöffentlich)      
N 17     (nichtöffentlich)      
Ö 18  
Bekanntgabe des in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses zu TOP 17 - Personalangelegenheiten -