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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
Datum: Do, 24.01.2008 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:30 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 15.11.2007  
SI/0185/07  
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 71 "beiderseits des Industrieweges", hier: Satzungsbeschluss  
VO/0606/08  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 71 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

1. Stadtwerke Neustadt in Holstein (Nr. 28) vom 11.12.2007:

Die Versorgungsfläche am Industrieweg wird um das Symbol „Gas“ ergänzt, die Ziff. 3.3 der Begründung wird ebenfalls um die Angaben zur Gasdruckregelstation ergänzt. Außerdem wird die Begründung um Angaben zu den Mittelspannungsschaltanlagen der E.ON Hanse und der Stadtwerke Neustadt in Holstein ergänzt.

 

Die Ziff. 7.1 der Begründung wird um die Angaben aus der Stellungnahme ergänzt.

 

2. Kreis Ostholstein (Nr. 22) vom 07.01.2008:

In der Begründung wird darauf hingewiesen, dass ggf. eine Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis erforderlich ist.

Die Hinweise zum Thema Bodenschutz werden in die Begründung aufgenommen.

Die Löschwasserkapazität ist in Ziff. 7.2 der Begründung bereits sehr detailliert angegeben. Sie wird dahingehend ergänzt, dass die angegebene Kapazität für die Dauer von mind. 2 Stunden vorgehalten werden kann.

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

3. Landesamt für Natur und Umwelt (Nr. 19) vom 11.12.2007:

zu 1:

Das Zitat aus § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB wird korrigiert.

zu 2:

Die Ziff. 1.2 der textlichen Festsetzungen wird dahingehend ergänzt, dass auch Recyclinghöfe zulässig sind. „Lagerflächen“ werden nicht extra erwähnt, da sie durch die textliche Festsetzung nicht ausgeschlossen und somit gem. § 8 Abs. 2 Ziff. 1 BauNVO (Lagerplätze) in Gewerbegebieten allgemein zulässig sind.

zu 3:

In Nr. 7.3 der Begründung wird der Begriff „Müllsortieranlage“ durch den Begriff „Wertstoffsortieranlage“ ersetzt.

 

4. Kaufmann vom 04.01.2008:

Ziff. 7.3 der Begründung wird dahingehend ergänzt, dass der Nutzungskonflikt nicht nur zwischen dem lebensmittelverarbeitenden Betrieb (Flurstück 40/35) und der direkt benachbarten Wertstoffsortieranlage (Flurstücke 40/30, 39/4, 38/2, 37/2) besteht, sondern sich auch auf den Wertstoffplatz (Flurstück 40/39) und auf das Flurstück 40/29 bezieht. Die nach Aussage der Stellungnahme von den einzelnen Anlagen ausgehenden Belastungen werden genannt.

 

Der Anregung, im B-Plan festzusetzen, dass der Betrieb der müllrelevanten Bereiche nur in hermetisch verschlossenen Anlagen stattfindet, bzw. dass Mülllagerung an der offenen Luft ausgeschlossen wird, wird nicht gefolgt. Die Mülllagerung ist nur insoweit zulässig, als dass die von ihr ausgehenden Emissionen (Staub, Gestank, Lärm, Fliegen) die zulässigen Grenzwerte der anzuwendenden Vorschriften einhalten. Die Einhaltung dieser Grenzwerte ist umweltrechtlich zu gewährleisten. Insofern ist dieser Bebauungsplan nicht geeignet, Mülllagerung im Freien generell auszuschließen.

 

Das der Stellungnahme als Anlage V beigefügte Schreiben des Ingenieurbüros Lißner vom 10.11.2006 verdeutlicht die Situation, rät von möglichen Investitionen zur Verbesserung der hygienischen Standards jedoch ab. Es enthält keine abzuwägenden Vorschläge.

 

c) nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

5. Wasser- und Bodenverband (Nr. 23) vom 12.12.2007:

Der WBV verweist auf seine Stellungnahme vom 03.12.2007. Mit diesem Datum wurde jedoch keine Stellungnahme abgegeben. Gemeint ist vermutlich die Stellungnahme des WBV vom 29.08.2007. Die Stadt Neustadt in Holstein hält an Ihrer Abwägung vom 08.11.2007 fest.

 

Die in der Stellungnahme vom 29.08.2007 enthaltenen Auflagen Nr. 4 bis 6 sind, wenn es sich um öffentlich-rechtliche Bestimmungen handelt, auch dann zu beachten, wenn im Bebauungsplan kein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht eingetragen ist. Durch Eintragung dieser Rechte in den Bebauungsplan wären die Auflagen ohnehin nicht rechtlich abgesichert, dazu bedürfte es einer Baulasteintragung. Diese kann auch ohne Eintragung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes im B-Plan vorgenommen werden.

 

6. Weissleder & Ewer für den ZVO vom 10.12.2007:

Die Rechtsanwälte Weissleder und Ewer wiederholen die bereits zuvor – insbesondere im Schreiben vom 14.09.2007 – geltend gemachten Einwendungen, an denen die Mandanten unverändert festhalten.

 

Die Stadt Neustadt in Holstein hält an ihrer Abwägung vom 08.11.2007 fest.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.    Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung des Bebauungsplan Nr. 71 für das Gebiet „beiderseits des Industrieweges“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

3.    Die Begründung wird bebilligt.

 

4.    Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

   
    24.01.2008 - Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
    Ö 4 - (offen)
   
    14.02.2008 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
Ö 5  
Fällung einer Linde in der Waschgrabenallee  
VO/0607/08  
Ö 6  
Baumaßnahme Fischerstraße, hier: Information      
Ö 7  
Anfragen und Verschiedenes      
N 7.1     (nichtöffentlich)