1. Die während der öffentlichen Auslegung des
Entwurfs der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a ) berücksichtigt werden die
Stellungnahmen von
1. Wehrbereichsverwaltung Nord vom 30.07.2007
(Nr. 7):
In der
Stellungnahme vom 29.03.2007 wird mitgeteilt, dass das Plangebiet zwar von
einer militärischen Richtfunkstrecke berührt wird, dass jedoch unter
Berücksichtigung der Ziffer, 2.1 und 9.2 der textlichen Festsetzungen (Teil B)
keine Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 70 bestehen.
2. Kreis
Ostholstein vom 27.08.2007 (Nr. 22):
zu Ziff. 2
Boden- und Gewässerschutz:
zur
Niederschlagswasserbeseitigung:
Die Begründung
wird um die geforderten Informationen zur Beseitigung des Niederschlagswassers
ergänzt.
zu Boden /
Abfall:
Die Auflage
wird in die Begründung übernommen.
3. Wasser-
und Bodenverband (ohne Datum) (Nr. 23):
Die
Notwendigkeit der Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens für die
Einleitung von Oberflächenwasser (Abwasser) wird zur Kenntnis genommen.
Das Gewässer
Nr. 1.39.1 wird durch die Darstellungen in der 26. Änderung des F-Planes nicht beeinträchtigt.
b ) teilweise berücksichtigt
werden die Stellungnahmen von
-----
c ) nicht berücksichtigt
werden die Stellungnahmen von
-----
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine
Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der
Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die 26. Änderung des
Flächennutzungsplanes.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 26.
Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die
Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den
Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.