1. Die während der öffentlichen Auslegung des
Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 70 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die
Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die
Stellungnahmen von
1. Wehrbereichsverwaltung Nord vom 30.07.2007
(Nr. 7):
In der
Stellungnahme vom 29.03.2007 wird mitgeteilt, dass das Plangebiet zwar von
einer militärischen Richtfunkstrecke berührt wird, dass jedoch unter
Berücksichtigung der Ziffer, 2.1 und 9.2 der textlichen Festsetzungen (Teil B)
keine Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 70 bestehen.
2. Kreis
Ostholstein vom 27.08.2007 (Nr. 22):
zu Ziff. 2
Boden- und Gewässerschutz:
Die
textlichen Änderungen / Ergänzungen, die in die Begründung zur 26. Änderung des
F-Planes eingebracht worden sind, werden auch in die Begründung zum B-Plan Nr.
70 eingebracht.
zur
Niederschlagswasserbeseitigung:
Die
Begründung wird um die geforderten Informationen zur Beseitigung des
Niederschlagswassers ergänzt.
zu Boden /
Abfall:
Die Auflage
wird in die Begründung übernommen.
3. Wasser-
und Bodenverband (ohne Datum) (Nr. 23):
Die
Notwendigkeit der Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens für die
Einleitung von Oberflächenwasser (Abwasser) wird zur Kenntnis genommen.
Das Gewässer
Nr. 1.39.1 wird durch die Festsetzungen des B-Planes nicht beeinträchtigt.
4. ZVO vom
23.08.2007 (Nr. 24):
Die Ableitung
des Niederschlagswassers wird in Abstimmung mit den Stadtwerken derart
erfolgen, dass das Grundstück des ZVO bei Niederschlägen nicht stärker als
bisher beeinträchtigt wird.
b) teilweise berücksichtigt werden die
Stellungnahmen von
-----
c) nicht berücksichtigt werden die
Stellungnahmen von
-----
2. Aufgrund des §
10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die
Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 70 für die /Erweiterung des
Gewerbegebietes zwischen der Eutiner Straße (L 309), der Kreisstraße 45 und der
Sierksdorfer Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem
Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die
Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der
Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender
Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann.