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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
Datum: Do, 13.09.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 14.06.2007 und 11.07.2007  
SI/0247/07  
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 4  
Baumaßnahme "Bei der Friedenseiche" hier: beitragsrechtliche Abschnittsbildung  
VO/0468/07  
Ö 5  
26. Änderung des F-Planes, hier: abschließender Beschluss  
VO/0497/07  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 70  
VO/0496/07  
    VORLAGE
    Die StVV

Beschlussvorschlag:

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 70 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

1.  Wehrbereichsverwaltung Nord vom 30.07.2007 (Nr. 7):

In der Stellungnahme vom 29.03.2007 wird mitgeteilt, dass das Plangebiet zwar von einer militärischen Richtfunkstrecke berührt wird, dass jedoch unter Berücksichtigung der Ziffer, 2.1 und 9.2 der textlichen Festsetzungen (Teil B) keine Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 70 bestehen.

 

2. Kreis Ostholstein vom 27.08.2007 (Nr. 22):

zu Ziff. 2 Boden- und Gewässerschutz:

Die textlichen Änderungen / Ergänzungen, die in die Begründung zur 26. Änderung des F-Planes eingebracht worden sind, werden auch in die Begründung zum B-Plan Nr. 70 eingebracht.

zur Niederschlagswasserbeseitigung:

Die Begründung wird um die geforderten Informationen zur Beseitigung des Niederschlagswassers ergänzt.

zu Boden / Abfall:

Die Auflage wird in die Begründung übernommen.

 

3. Wasser- und Bodenverband (ohne Datum) (Nr. 23):

Die Notwendigkeit der Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens für die Einleitung von Oberflächenwasser (Abwasser) wird zur Kenntnis genommen.

Das Gewässer Nr. 1.39.1 wird durch die Festsetzungen des B-Planes nicht beeinträchtigt.

 

4. ZVO vom 23.08.2007 (Nr. 24):

Die Ableitung des Niederschlagswassers wird in Abstimmung mit den Stadtwerken derart erfolgen, dass das Grundstück des ZVO bei Niederschlägen nicht stärker als bisher beeinträchtigt wird.

 

b)  teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

-----

 

c)  nicht berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

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2.    Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 70 für die /Erweiterung des Gewerbegebietes zwischen der Eutiner Straße (L 309), der Kreisstraße 45 und der Sierksdorfer Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.    Die Begründung wird gebilligt.

 

4.    Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

   
    13.09.2007 - Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
    Ö 6 - geändert beschlossen
   
    27.09.2007 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - geändert beschlossen
Ö 7  
Bebauungsplan Nr. 72  
VO/0498/07  
Ö 8  
Anfragen und Verschiedenes      
N 8.1     (nichtöffentlich)      
N 9     (nichtöffentlich)