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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 16.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:26 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Bekanntgabe des in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.3.2005      
Ö 4  
Niederschrift der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.3.2005      
Ö 5  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 6  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 7  
Bekanntgabe des Gemeindewahlleiters über die Feststellung eines Ersatznachfolgers der CDU-Fraktion aus der Reserveliste  
VO/0010/05  
Ö 7.1  
Verpflichtung eines neuen Stadtverordneten  
VO/0011/05  
Ö 7.2  
Nachwahlen zu städtischen Ausschüssen  
VO/0012/05  
Ö 8  
Wahl einer Wahlleiterin bzw. eines Wahlleiters sowie eines Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl  
VO/0017/05  
Ö 9  
Änderung der Parkgebührenverordnung  
VO/0019/05  
Ö 10  
23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Swingolf), hier: abschließender Beschluss (Beschluss wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten am 26.05.2005 vorbereitet.)  
VO/0005/05  
Ö 10.1  
4. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes hier: abschließender Beschluss  
VO/0018/05  
    VORLAGE
    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4

Beschlussvorschlag:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes geäußerten Anregungen und Bedenken der Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen und Bedenken von:

 

  1. Kreis Ostholstein vom 11.05.2005

Die Einwendung dass „...für die beabsichtigten 9 Bahnen bei Einhaltung der Abstands- und Ausgleichsflächen die vorgesehene Fläche zu klein sei....“ mag zutreffen, doch sind konkrete Aussagen hierzu erst auf der Planungsebene des Grünordnungs- bzw. des Bebauungsplanes zu erwarten.

 

    2.Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft (29.04.2005)

Der Anregung mit Hilfe einer erweiterten Darstellung der Ausgestaltung der Swingolf-Anlage deren Verträglichkeit mit dem im Regionalplan verzeichneten Grünzug zu belegen wird gefolgt.

Bei der Erarbeitung des Grünordnungsplanes sind die geeigneten Maßnahmen zur landschaftsgerechten Eingrünung der Swingolf-Anlage zu konkretisieren und detailliert darzustellen.

Die Darstellung der Fläche nördlich der Pelzerhakener Straße sowohl als Eingriffsfläche für die Swingolf-Anlage als auch als Fläche für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bleibt bestehen. Ob die Umnutzung einer bisher ackerbaulich intensiv genutzten Landwirtschaftsfläche zu einer Swingolf-Anlage mit Scherrasen und Gehölzflächen tatsächlich als Eingriff zu werten ist, muss im Rahmen der Aufstellung des Grünordnungsplanes untersucht werden. Selbst wenn der Scherrasen wegen der Mahd und der evtl. Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln einen Eingriff darstellt, können die raumbildenden Feldgehölze und Gehölzstreifen durchaus Ausgleichscharakter haben.

Wegen der Kleinflächigkeit des Plangebietes ist zudem auf der Planungsebene des Landschaftsplanes eine getrennte Darstellung von Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen kaum möglich.

 

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

 

3. Naturschutzbund Deutschland vom 04.05.2005

Nach Landesnaturschutzgesetz muss derjenige, der in Natur und Landschaft eingreift, auch für dem erforderlichen Ausgleich sorgen. Wenn also ein privater Investor einen Eingriff vornimmt, muss er auch für den entsprechenden Ausgleich sorgen. Die Realisierung der im B-Plan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen wird über Auflagen in der Baugenehmigung gesichert.

   
    16.06.2005 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 10.1 - ungeändert beschlossen
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 55 (Kiebitzberg), hier: Satzungsbeschluss (Vorbereitung des Beschlusses durch den Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten am 26.05.2005)  
VO/0004/05  
Ö 11.1  
Grünordnungsplan Nr. 55 - Kiebitzberg hier: abschließender Beschluss  
VO/0016/05  
Ö 12  
Wohnmobilplatz an der Strandsauna 25. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss (Thema wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten am 26.05.2005 beraten.)  
VO/0008/05  
Ö 12.1  
Wohnmobilplatz an der Strandsauna 5. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/0015/05  
Ö 13  
Gestaltungssatzung "Sandberger Weg", 1. Änderung hier: Satzungsbeschluss (Vorberatung hat in der Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten am 26.05.2005 stattgefunden, der Ausschuss hat eine Empfehlung abgegeben.)  
VO/0001/05  
Ö 14  
Ausbau der Einmündung Oldenburger Straße/Ostring  
VO/0009/05  
Ö 15  
Grundstücksangelegenheiten hier: Übernahme des alten Fischeramtsgebäudes, Abriss und Neubau eines Mehrzweckgebäudes einschließlich maritimer Nutzräume  
VO/0020/05  
Ö 16  
Anfragen und Verschiedenes      
N 17     (nichtöffentlich)