a) berücksichtigt werden Anregungen von:
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b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:
- Wasser-
und Bodenverband Neustädter Binnenwasser vom 27.04.2005
zu 3:
Im Rahmen der Durchführung von
Ausgleichsmaßnahmen gemäß GOP sind keine Veränderungen am Gewässerverlauf der
Saalbeeck geplant die zu einer wesentlichen Umgestaltung des Fließgewässers führen
würden.
zu 4:
Die Bepflanzungen entlang der
Saalbeeck werden rechtzeitig mit dem Wasser- und Bodenverband abgestimmt. Ein
Streifen in einer Breite von 6,00 m entlang des Gewässerverlaufes wird von
Anpflanzungen freigehalten.
zu 5:
Durch die Umsetzung von Maßnahmen
aus dem Grünordnungsplan sind keine Erschwernisse bei der Gewässerunterhaltung
zu erwarten.
zu 6:
Die Beschlüsse der
Stadtverordnetenversammlung zum Pflanzplan werden eingehalten.
c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:
Auch hier ist anzuführen, dass die Eingriffe in das
Schutzgut Wasser auf andere Weise (siehe Punkt 1) ausgeglichen werden. Ob in
diesem Abschnitt des Gewässers früher eine Mäandrierung vorhanden war, ist kaum
noch festzustellen. Die Beeinträchtigungen des Fließgewässers durch
Fremdstoffe, Gehölz- und Grasschnitt sollen beseitigt werden.