1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan
wird die 25. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet gegenüber der Strandsauna
(s. Geltungsbereich) folgende Änderungen der Planung vorsieht: Die Fläche soll
als „Sondergebiet Wohnmobile“ sowie als Stellplatzanlage
dargestellt werden.
2. Mit der Ausarbeitung des
Planentwurfs sowie mit der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und der
Träger öffentlicher Belange wird das Bauamt beauftragt.
3. Die öffentliche Unterrichtung und
Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung durchgeführt
werden.
4. Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).