1. Die während der öffentlichen Auslegung des
Entwurfs der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen
privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat
die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden Bedenken
und Anregungen von:
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b) teilweise berücksichtigt werden
Bedenken und Anregungen von:
1. Stadtwerke Neustadt in Holstein
vom 11.05.2005:
Die Stadt Neustadt in Holstein geht
nach wie vor davon aus, dass ein Fußgängertunnel technisch realisierbar ist. Um
den Aufwand (mit oder ohne Umverlegung von Versorgungsleitungen) und die Kosten
zu ermitteln, wird ein Ingenieurbüro beauftragt. Das Bebauungsplanverfahren
wird erst dann begonnen, wenn die Kosten ermittelt wurden und die Finanzierung
sichergestellt ist.
Der Erläuterungsbericht wird
dahingehend korrigiert, dass in dem betreffenden Bereich der Pelzerhakener
Straße keine Schmutz- und Regenwasserleitungen vorhanden sind. Das im
Plangebiet anfallende Schmutz- und Regenwasser wird an die auf dem Campingplatz
vorhandenen Leitungen angeschlossen.
2. Kreis Ostholstein vom 11.05.2005:
Die Auswirkungen und
Nutzungsintensitäten sind für die vorbereitende Bauleitplanung ausreichend
dargelegt. Konkretere Angaben werden in den Bebauungsplan und dessen Begründung
sowie in den Grünordnungsplan aufgenommen.
c) nicht berücksichtigt werden
Bedenken und Anregungen von:
1. Naturschutzbund Deutschland vom
04.05.2005:
Nach dem Landesnaturschutzgesetz
muss derjenige, der in Natur und Landschaft eingreift, auch für den
erforderlichen Ausgleich sorgen. Wenn also ein privater Investor einen Eingriff
vornimmt, muss er auch – auf seinen privaten Flächen – für den
Ausgleich sorgen. Die Realisierung der im B-Plan festgesetzten
Ausgleichsmaßnahmen wird über Auflagen in der Baugenehmigung gesichert.
Der Bürgermeister wird beauftragt,
diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher
Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe
der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen
sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme
beizufügen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die
23. Änderung des Flächennutzungsplanes.
3. Der Erläuterungsbericht wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 23.
Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die
Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In
der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht
während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt
werden kann.