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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 16.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:26 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Bekanntgabe des in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.3.2005      
Ö 4  
Niederschrift der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.3.2005      
Ö 5  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 6  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 7  
Bekanntgabe des Gemeindewahlleiters über die Feststellung eines Ersatznachfolgers der CDU-Fraktion aus der Reserveliste  
VO/0010/05  
Ö 7.1  
Verpflichtung eines neuen Stadtverordneten  
VO/0011/05  
Ö 7.2  
Nachwahlen zu städtischen Ausschüssen  
VO/0012/05  
Ö 8  
Wahl einer Wahlleiterin bzw. eines Wahlleiters sowie eines Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl  
VO/0017/05  
Ö 9  
Änderung der Parkgebührenverordnung  
VO/0019/05  
Ö 10  
23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Swingolf), hier: abschließender Beschluss (Beschluss wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten am 26.05.2005 vorbereitet.)  
VO/0005/05  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen privater Personen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von:

 

-----

 

b) teilweise berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von:

 

1. Stadtwerke Neustadt in Holstein vom 11.05.2005:

Die Stadt Neustadt in Holstein geht nach wie vor davon aus, dass ein Fußgängertunnel technisch realisierbar ist. Um den Aufwand (mit oder ohne Umverlegung von Versorgungsleitungen) und die Kosten zu ermitteln, wird ein Ingenieurbüro beauftragt. Das Bebauungsplanverfahren wird erst dann begonnen, wenn die Kosten ermittelt wurden und die Finanzierung sichergestellt ist.

Der Erläuterungsbericht wird dahingehend korrigiert, dass in dem betreffenden Bereich der Pelzerhakener Straße keine Schmutz- und Regenwasserleitungen vorhanden sind. Das im Plangebiet anfallende Schmutz- und Regenwasser wird an die auf dem Campingplatz vorhandenen Leitungen angeschlossen.

 

2. Kreis Ostholstein vom 11.05.2005:

Die Auswirkungen und Nutzungsintensitäten sind für die vorbereitende Bauleitplanung ausreichend dargelegt. Konkretere Angaben werden in den Bebauungsplan und dessen Begründung sowie in den Grünordnungsplan aufgenommen.

 

c) nicht berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von:

 

1. Naturschutzbund Deutschland vom 04.05.2005:

Nach dem Landesnaturschutzgesetz muss derjenige, der in Natur und Landschaft eingreift, auch für den erforderlichen Ausgleich sorgen. Wenn also ein privater Investor einen Eingriff vornimmt, muss er auch – auf seinen privaten Flächen – für den Ausgleich sorgen. Die Realisierung der im B-Plan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen wird über Auflagen in der Baugenehmigung gesichert.

 

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Anregungen und Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.  Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

3.  Der Erläuterungsbericht wird gebilligt.

 

4.  Der Bürgermeister wird beauftragt, die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

   
    16.06.2005 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
Ö 10.1  
4. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes hier: abschließender Beschluss  
VO/0018/05  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 55 (Kiebitzberg), hier: Satzungsbeschluss (Vorbereitung des Beschlusses durch den Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten am 26.05.2005)  
VO/0004/05  
Ö 11.1  
Grünordnungsplan Nr. 55 - Kiebitzberg hier: abschließender Beschluss  
VO/0016/05  
Ö 12  
Wohnmobilplatz an der Strandsauna 25. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss (Thema wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten am 26.05.2005 beraten.)  
VO/0008/05  
Ö 12.1  
Wohnmobilplatz an der Strandsauna 5. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/0015/05  
Ö 13  
Gestaltungssatzung "Sandberger Weg", 1. Änderung hier: Satzungsbeschluss (Vorberatung hat in der Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten am 26.05.2005 stattgefunden, der Ausschuss hat eine Empfehlung abgegeben.)  
VO/0001/05  
Ö 14  
Ausbau der Einmündung Oldenburger Straße/Ostring  
VO/0009/05  
Ö 15  
Grundstücksangelegenheiten hier: Übernahme des alten Fischeramtsgebäudes, Abriss und Neubau eines Mehrzweckgebäudes einschließlich maritimer Nutzräume  
VO/0020/05  
Ö 16  
Anfragen und Verschiedenes      
N 17     (nichtöffentlich)