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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 16.06.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:26 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Einwohnerfragestunde      
Ö 2  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 3  
Bekanntgabe des in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.3.2005      
Ö 4  
Niederschrift der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.3.2005      
Ö 5  
Mitteilungen des Bürgervorstehers      
Ö 6  
Mitteilungen des Bürgermeisters      
Ö 7  
Bekanntgabe des Gemeindewahlleiters über die Feststellung eines Ersatznachfolgers der CDU-Fraktion aus der Reserveliste  
VO/0010/05  
Ö 7.1  
Verpflichtung eines neuen Stadtverordneten  
VO/0011/05  
Ö 7.2  
Nachwahlen zu städtischen Ausschüssen  
VO/0012/05  
Ö 8  
Wahl einer Wahlleiterin bzw. eines Wahlleiters sowie eines Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl  
VO/0017/05  
Ö 9  
Änderung der Parkgebührenverordnung  
VO/0019/05  
Ö 10  
23. Änderung des Flächennutzungsplanes (Swingolf), hier: abschließender Beschluss (Beschluss wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten am 26.05.2005 vorbereitet.)  
VO/0005/05  
Ö 10.1  
4. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes hier: abschließender Beschluss  
VO/0018/05  
Ö 11  
Bebauungsplan Nr. 55 (Kiebitzberg), hier: Satzungsbeschluss (Vorbereitung des Beschlusses durch den Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten am 26.05.2005)  
VO/0004/05  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.    Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 55 vorgebrachten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordneten-versammlung mit folgendem Ergebnis geprüft (von Privatpersonen sind keine Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 55 vorgebracht worden) :

 

a) berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von:

   

1. Amt für ländliche Räume vom 10.05.2005:

Ausnahmen vom Bauverbot gem. § 80 LWG sind nicht erforderlich, da der Bebauungsplan keine Gebäude im Bauverbotsstreifen vorsieht. Die Bauverbotsgrenze gem. § 80 LWG ist bereits in die Planzeichnung übernommen worden. Das Überschwemmungsgebiet (Flächen unter 3,50 m NN) wird nachgetragen.

 

2. Stadtwerke vom 11.05.2005:

In der Begründung wird die Angabe „DN 500“ durch „DN 700“ ersetzt.

 

3. Kreis Ostholstein vom 06.05.2005:

zu 1:

Das Erfordernis einer Genehmigung der 1994 hergestellten Brücke wird in die zuständige Abteilung weitergeleitet. Das Fehlen der Genehmigung betrifft jedoch nicht die Inhalte des Bebauungsplanes.

zu 2:

Als Bezugsangabe für die max. Firsthöhen wird „über NN“ nachgetragen.

Feuerwehrzufahrten, die sich aus der Objektplanung ergeben, können im Bebauungsplan nicht dargestellt oder anderweitig berücksichtigt werden.

Ziff. 5a der Begründung wird dahingehend ergänzt, dass die Feuerwehrumfahrt des V-geschossigen Gebäudes auch der feuerwehrtechnischen Erschließung des II-geschossigen Gebäudes dient.

Bei der Bezeichnung „Gehweg“ handelt es sich um eine „Darstellung ohne Normcharakter“, die bereits in der Plangrundlage enthalten ist. Eine zusätzliche Darstellung als „Feuerwehrzufahrt“ ist im Rahmen des B-Planes Nr. 55 nicht möglich, da die betroffenen Wege außerhalb des Geltungsbereiches liegen.

 

b) teilweise berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von:

   

1. Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser vom 27.04.2005:

zu 1:

Die Stellungnahme vom 02.01.2003 wurde von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 17.03.2005 abgewogen.

zu 2:

Das Nachtragserlaubnisverfahren nach den §§ 2 – 7 WHG wird zu gegebener Zeit durch die Stadtwerke durchgeführt.

zu 3:

Im Rahmen der Ausführung des GOP sind keine Veränderungen der Saalbeek geplant, die zu einer wesentlichen Umgestaltung des Gewässers führen. Ein Verfahren nach § 31 WHG ist daher nicht erforderlich.

zu 4:

Die Bepflanzungen entlang der Saalbeek werden frühzeitig mit dem Wasser- und Bodenverband abgestimmt. Der Streifen von 6,00 m Breite entlang des Saalbeek wird von Anpflanzungen und baulichen Anlagen freigehalten.

zu 5:

Aus dem B-Plan und dem Grünordnungsplan sind keine Erschwernisse bei der Gewässerunterhaltung zu erwarten.

zu 6:

Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung werden im Pflanzplan eingehalten.

 

c) nicht berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von:

    -----

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.    Aufgrund des § 10 des Baugesetzbusches sowie nach § 82 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 55 für das Gebiet „Kiebitzberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.   Die Begründung wird gebilligt.

 

4.  Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

   
    16.06.2005 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
Ö 11.1  
Grünordnungsplan Nr. 55 - Kiebitzberg hier: abschließender Beschluss  
VO/0016/05  
Ö 12  
Wohnmobilplatz an der Strandsauna 25. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Aufstellungsbeschluss (Thema wurde in der Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten am 26.05.2005 beraten.)  
VO/0008/05  
Ö 12.1  
Wohnmobilplatz an der Strandsauna 5. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/0015/05  
Ö 13  
Gestaltungssatzung "Sandberger Weg", 1. Änderung hier: Satzungsbeschluss (Vorberatung hat in der Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten am 26.05.2005 stattgefunden, der Ausschuss hat eine Empfehlung abgegeben.)  
VO/0001/05  
Ö 14  
Ausbau der Einmündung Oldenburger Straße/Ostring  
VO/0009/05  
Ö 15  
Grundstücksangelegenheiten hier: Übernahme des alten Fischeramtsgebäudes, Abriss und Neubau eines Mehrzweckgebäudes einschließlich maritimer Nutzräume  
VO/0020/05  
Ö 16  
Anfragen und Verschiedenes      
N 17     (nichtöffentlich)