Die Haushaltssatzung 2008 wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2008 wird
1.
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
18.305.300 €
in der Ausgabe auf
18.305.300 €
und
2.
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
3.429.900 €
in der Ausgabe auf
3.429.900 €
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1.
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförde-
rungsmaßnahmen auf
0 €
2.
der Gesamtsbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
2.556.000 €
3.
der Gesamtbetrag der Kassenkredite auf
4.500.000 €
4.
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
auf
149,27
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuern
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A)
270 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B)
310 v.H.
2.
Gewerbesteuer
320 v.H.
§ 4
Der Höchstbetrag für
unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflich- tungsermächtigungen,
für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustim-mung nach §
82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 15.000
€. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen
Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der
Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten
über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplan- mäßigen
Verpflichtungen zu berichten.
Neustadt in Holstein, den 14.
Dezember 2007
Reimann
Bürgermeister
13.12.2007 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein