1. Der Bebauungsplan Nr. 37 für das Gebiet
„Holmer Weg“ soll im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wie
folgt geändert werden:
Für
das Mischgebiet soll das Maß der baulichen Nutzung erhöht werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen
Träger der öffentlichen Belange wird nach § 13 a Abs. 2 BauGB abgesehen.
4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der
Öffentlichkeit und Erörterung wird nach § 13 a Abs. 2 BauGB abgesehen.