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Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2007 wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge
gegenüber bisher
nunmehr fest-gesetzt auf
€
1.
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen und Ausgaben
2.090.100
17.709.900
19.800.000
2.
im Vermögenshaushalt
1.296.700
3.829.400
5.126.100
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