1. Änderung der
Wahlordnung für das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Neustadt in Holstein
Aufgrund des § 4 Abs. 5 der Satzung für den Kinder- und
Jugendbeirat (Kinder- und Jugendparlament) der Stadt Neustadt in Holstein wird
die Wahlordnung für das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Neustadt in
Holstein wie folgt geändert:
1. § 6 Abs. 3 erhält folgende Fassung:
Wahlvorschläge sind bis zum 28. Tag vor Beginn der Wahl an
die Wahlleiterin oder den Wahlleiter einzureichen.
2. § 16 erhält folgende Fassung:
Die 1. Änderung der Wahlordnung tritt am Tag nach der
Bekanntmachung in Kraft.
Notwendige Änderungen dieser Wahlordnung werden nach
Anhörung oder auf Antrag des Kinder- und Jugendparlamentes von der
Stadtverordnetenversammlung beschlossen.
Neustadt in Holstein, den
Stadt Neustadt in Holstein
Der Bürgermeister
Henning Reimann
Bürgermeister
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