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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
Datum: Do, 14.06.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:55 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 10.05.2007  
SI/0154/07  
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 3.1  
Verpachtung einer Teilfläche der Rettiner Wiesen      
Ö 4  
Bahnquerung für Binnenwasserrundweg hier: Ergebnisse der bisherigen Planungen (Berichterstatter: Herr Slawski und Frau Weise )  
VO/0455/07  
Ö 5  
B-Plan 70 (TOOM) hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Berichterstatter: Frau Weise )  
VO/0456/07  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.       Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 70 für die „Erweiterung des Gewerbegebietes zwischen der Eutiner Straße (L 309), der Kreisstraße 45 und der Sierksdorfer Straße“ und der Begründung sind mit Schreiben vom 12.03.2007 an die Träger öffentlicher Belange gesandt worden. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von

 

1. Landesplanungsbehörde vom 13.04.2007 (Entwurf):

Die Verkaufsflächen und die Aufteilung in Kern- und Randsortimente werden gem. den Vorgaben der Landesplanungsbehörde reduziert und entsprechend festgesetzt.

 

2. Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein vom 11.04.07:

zu 1. und 2.

Die Anbauverbotszonen von 20 m Breite an der L 309 und 15 m Breite an der K 45 werden in die Planzeichnung nachrichtlich übernommen. Die Baugrenzen im GE- und SO-Gebiet werden entsprechend zurückgesetzt.

zu 3.

Direkte Zufahrten und Zugänge zu freien Strecken der Straßen des überörtlichen Verkehrs sind nicht vorgesehen.

zu 4.

Die Straßenquerschnitte der L 309 und K 45 werden nachrichtlich dargestellt.

zu 5.

Im Schallschutzgutachten ist der Verkehr auf der L 309 und K 45 berücksichtigt.

 

3. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein vom 28.03.07:

Die archäologische Fundstelle bei der Lüb´schen Mühle wird in die Planzeichnung nachrichtlich übernommen. Maßnahmen, die in den Boden eingreifen, sind hier nicht geplant. Es wird jedoch in die Begründung aufgenommen, dass bei solchen Maßnahmen das archäologische Landesamt frühzeitig zu beteiligen ist.

 

4. Wasser- und Bodenverband vom 22.03.07:

Abgesehen von der Einleitung des Niederschlagswassers aus dem Gewerbegebiet sind keine Veränderungen an Verbandsgewässern vorgesehen. Die Abstände werden eingehalten.

 

5. Zweckverband Ostholstein vom 29.03.2007:

Bei den Baumaßnahmen evtl. auftretende Konflikte mit vorhandenen Leitungen werden einvernehmlich mit dem ZVO ausgeräumt. Die Fahrbahnbreite wird auf 6,00 m erhöht. Stichstraßen sind nicht vorgesehen.

 

6. Stadtwerke vom 12.04.07

Die Tabelle auf Seite 10 der Begründung wird um die Nummern der Hydranten ergänzt. Die Leistung der einzelnen Hydranten wird mit den Stadtwerken abgestimmt, die Tabelle wird erforderlichenfalls korrigiert. Die Gesamtleistung von 288 m³/h (> 192 m³/h) wurde von den Stadtwerken bestätigt.

Die Angaben zur Wasserversorgung werden korrigiert.

An den Angaben zur Niederschlagswasserbeseitigung in der Begründung wird festgehalten, sie sind Ergebnis einer Beratung, an der auch die Stadtwerke teilgenommen haben.

 

b) teilweise berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von

 

7. Kreis Ostholstein vom 16.04.2007:

zu 2a.

Der Geltungsbereich des B-Planes wird auf das Hoheitsgebiet der Stadt Neustadt in Holstein reduziert.

zu 2b.

Die Verkaufsflächen werden in Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde auf max. 8.000 m² für den Bau-, Wohn- und Gartenmarkt und 2.000 m² für den Elektromarkt festgesetzt. Auf die Vorlage der Verkaufsflächen von Einzelhandelseinrichtungen mit ähnlichen Sortimenten hat die Landesplanungsbehörde verzichtet.

zu 2c.

Die bisher weißen Flächen werden als Verkehrsflächen festgesetzt.

zu 2d.

Die GRZ wird in den Sondergebieten und im Gewerbegebiet auf 0,6 reduziert. Die Überschreitung gem. § 19 Abs. 4 BauNVO wird auf 50% festgesetzt. Die Geschossigkeit wird in den Sondergebieten auf ein Vollgeschoss reduziert.

zu 2e.

Die textlichen Festsetzungen für die SO Gebiete werden neu gegliedert. Darin werden die Verkaufsflächen gem. den Vorgaben der Landesplanungsbehörde begrenzt und die Sortimente (Kern- und Randsortimente) mit einheitlicher Rechtssystematik festgesetzt.

zu 2f.

Die textlichen Festsetzungen Ziff. 2, 2.2, 4, 5 und 6 werden gestrichen. In Ziff. 3 wird die abweichende Bauweise für die SO-Gebiete festgesetzt.

zu 2g.

Der Investor muss / wird bis zum Satzungsbeschluss die Verfügungsgewalt über die Ausgleichsflächen nachweisen

zu 3.

Die Zufahrten von der Planstraße A werden in den textlichen Festsetzungen auf je zwei Zu- und Abfahrten für die beiden SO-Gebiete begrenzt. Das Straßenprofil wird überarbeitet und konkretisiert.

zu 4a.

Das von den Sondergebieten abfließende Niederschlagswasser wird vor Einleitung in den städtischen Regenwasserkanal (Sierksdorfer Straße) nach den Regeln der Technik behandelt. Nähere Angaben zur Entwässerung werden in die Begründung aufgenommen. Die erforderlichen Genehmigungen werden durch die Stadt Neustadt in Holstein beantragt. Das offene Regenrückhaltebecken im Bereich des „SO Elektromarkt“ wird in der Planzeichnung dargestellt. Die übrigen Flächen werden über technische Bauwerke entwässert, deren Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragt wird.

zu 4b.

Der 6 m breite Verfügungsstreifen wird von jeglicher Bebauung, Befestigung und Anpflanzung freigehalten. Darauf ist bei der Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen zu achten. Dies wird in die Begründung aufgenommen.

 

zu Abfall:

Auf die Auflage wird in der Begründung hingewiesen.

 

Das Gewerbegebiet hat einerseits nicht die notwendigen planerischen Voraussetzungen (Einzelhandel im GE nicht zulässig), zum anderen ist ein zusammenhängender Flächenbedarf im geeigneten Zuschnitt nicht vorhanden. Der Elektromarkt ist vorhanden und soll erweitert werden.

 

Die Tabelle auf Seite 10 der Begründung wird um die Nummern der Hydranten ergänzt. Die Leistung der einzelnen Hydranten wird mit den Stadtwerken abgestimmt, die Tabelle wird erforderlichenfalls korrigiert. Die Gesamtleistung von 288 m³/h (> 192 m³/h) wurde von den Stadtwerken bestätigt.

 

8. Stadt Eutin vom 04.04.2007:

Die Größe der Verkaufsfläche wird auf 8.000 m² bzw. 2.000 m² in den SO-Gebieten reduziert. Bei der Ermittlung der relevanten Einwohnerzahlen wurde der Nah- und Mittelbereich der Stadt Neustadt in Holstein berücksichtigt. Einwohner des Nah- und Mittelbereiches der Stadt Eutin wurden nicht herangezogen. Interessenkonflikte zwischen der Stadt Neustadt in Holstein und der Stadt Eutin sind daher nicht zu erwarten.

 

c) nicht berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von

 

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2.       Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 70 und der Begründung werden mit vorstehenden Änderungen gebilligt.

3.       Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

   
    14.06.2007 - Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   
    28.06.2007 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 10 - geändert beschlossen
Ö 6  
Anfragen und Verschiedenes      
N 7     (nichtöffentlich)      
N 8     (nichtöffentlich)