1. Die Entwürfe der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm südlich
der Wiesenstraße“ (s. Geltungsbereich) und der Begründung werden in den
vorliegenden Fassungen gebilligt.
2.
Die
Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu
benachrichtigen.