1. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr.
72 für die „westliche Hafenseite“ und der Begründung sind im
Dezember 2006 gem. § 4 Abs. 1 BauGB an die Träger öffentlicher Belange gesandt
worden. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen hat die
Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden Anregungen von:
1. Kreis Ostholstein, Fachdienst
Boden- und Gewässerschutz, 18.12.2006
Die Anregung wird
berücksichtigt. Es wird geprüft, ob Bodenverunreinigungen vorliegen. Die
Ergebnisse werden der Bodenschutzbehörde mitgeteilt und in der weiteren Planung
bzw. im Rahmen der Bauausführung beachtet. Die Hinweise werden in die
Begründung aufgenommen.
2. Kreis Ostholstein, Fachdienst
Naturschutz, 24.01.2007
Der Hinweis zu erforderlichen
Einrichtungen eines Sportboothafens wird zur Kenntnis genommen und in der
Planung berücksichtigt.
3. Amt für ländliche Räume,
08.01.2007
zum
B-Plan 72.1
Die Anregungen werden
berücksichtigt. In die Begründung zum Bebauungsplan werden Ausführungen zur
Lage innerhalb eines öffentlichen Hafengebietes gem. LWG und zu den Belangen
des Küsten- und Hochwasserschutzes (Tiefgarage, Schlafräume oder Räume zum
dauernden Aufenthalt von Menschen, Erosionssicherheit der Fundamente und
Grundmauern, Abwasser und Schadstoffe) aufgenommen.
zum B-Plan 72.2
Die Anregungen werden
berücksichtigt. Im Rahmen der Bauausführung werden die notwendigen
Genehmigungen eingeholt. Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung
aufgenommen.
4. Wasser- und Schifffahrtsamt
Lübeck, 03.01.2007
zu 1.
Die Anregung wird
berücksichtigt. Im Rahmen der Bauausführung werden die notwendigen
Genehmigungen eingeholt. Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung
aufgenommen.
zu 2.
Die Anregungen werden
berücksichtigt. Das Zitat aus § 34 Abs. 4 WaStrG wird als nachrichtliche
Übernahme ind den Bebauungsplan aufgenommen. In die Begründung zum
Bebauungsplan werden entsprechende Ausführungen aufgenommen.
zum letzten Absatz
Die Anregung wird berücksichtigt.
Die Ausdehnung des Sportboothafens wird in Abstimmung mit dem Wasser- und
Schifffahrtsamt Lübeck überprüft und auf den genehmigungsfähigen Umfang
reduziert.
5. Landesamt für Natur und Umwelt
des Landes Schleswig-Holstein, 18.12.2006
Das Altreifenlager existiert
nicht mehr, die bis zum 30.06.2008 befristete Genehmigung wird zurückgegeben.
6. Landesamt für Natur und Umwelt
des Landes Schleswig-Holstein, 03.01.2007
zur Nutzung erneuerbarer Energie
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen. Der Vorhabenträger prüft, inwieweit Alternativen zur energetischen
Versorgung für das Gebäude möglich sind. In die Begründung werden entsprechende
Aussagen aufgenommen.
zu
Hinweisen des Geologischen Landesarchivs
Die Hinweise zur Weiterleitung
geologischer Untersuchungsergebnisse in Begleitung zu Bauvorhaben,
Flächennutzungs- und Bebauungsplanungen und die Hinweise über Informationen des
geologischen Landesarchivs und des Umweltatlasses im Internet werden zur
Kenntnis genommen und sofern relevant in der weiteren Planung verwendet. Ein
entsprechender Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.
7. Wehrbereichsverwaltung Nord,
02.01.2007
Die Anregung ist bereits
berücksichtigt worden. Das Lärmgutachten hat die genannten Schallleistungspegel
zugrunde gelegt. Im Bebauungsplan werden die notwendigen Schallschutzmaßnahmen
festgesetzt. Der Wehrbereichsverwaltung Nord wird das Schallgutachten im Rahmen
der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zugesandt.
8. Stadtwerke Neustadt,
02.01.2007
zum Verweis auf die Stellungnahme
vom 13.09.2006
zu 2.2
Die Anregung ist bereits
berücksichtigt. Es wurde ein Lärmgutachten erstellt. Die notwendigen
Festsetzungen werden im Bebauungsplan getroffen. Zu den verkehrlichen
Einschränkungen werden Hinweise in die Begründung aufgenommen.
zu 2.3
Die Emissionen des
Schüttgutumschlages wurden entsprechend berücksichtigt. Hierzu erfolgte auch
eine zusätzliche Emissionsmessung während einer Verladung. Sofern der Hafen am
Wochenende oder auch nachts als Schutzhafen angesteuert wird, so dient dies zur
Abwendung von Gefahren. Hierzu hat die TA Lärm besondere Zulässigkeiten,
Immissionsrichtwerte gibt es für einen solchen Fall nicht. Zur Dimensionierung
des passiven Schallschutzes wird auch eine nächtliche Verladetätigkeit
berücksichtigt. Mittlerweile wurde eine Staubimmissionsprognose durch das Büro
LAIRM Consult GmbH erstellt (Gutachten 06008.01 vom 14.11.2006). Das Gutachten
kommt zum Ergebnis, dass das zukünftige Wohnen mit dem Betrieb des
Hafenumschlages verträglich ist. Es werden geringfügige organisatorische
Maßnahmen zur Vermeidung von Staub vorgeschlagen.
zum Plankonzept
Die Anregung wird
berücksichtigt. Die Ausdehnung des Sportboothafens wird in Abstimmung mit dem
Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck überprüft.
zu Brücken
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen. Brücken sind im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht
vorgesehen.
zum 2. Absatz Schreiben vom
02.01.2007
Die Anregung wird
berücksichtigt. Es wird ein Sondergebiet festgesetzt. Die Zweckbestimmung Hafen
wird näher definiert, so dass die vorhandenen Nutzungen in der Nachbarschaft
berücksichtigt werden und mit den geplanten Nutzungen im Plangebiet verträglich
sind.
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen. Zu den verkehrlichen Einschränkungen werden Hinweise in die Begründung
aufgenommen.
zur verkehrlichen Erschließung
Die Anregungen werden
berücksichtigt. Einschränkungen der Hafenbewirtschaftung sollen nicht erfolgen.
Die Verkehrsabläufe werden geringfügig verändert.
zum Sportboothafen
Die Anregung wird teilweise
berücksichtigt. Die Ausdehnung des Sportboothafens wird in Abstimmung mit dem
Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck überprüft und auf den genehmigungsfähigen
Umfang reduziert.
9. Zweckverband Ostholstein,
20.12.2006
Die Anregungen werden zur
Kenntnis genommen. Änderungen der Gestaltung der Verkehrsflächen sind im Rahmen
der Erschließungsplanung mit dem Zweckverband abzustimmen. An den Abmessungen
öffentlicher Verkehrsflächen sind keine Veränderungen beabsichtigt.
Das Staatliche Umweltamt nimmt
Bezug auf einen Entwurf der schalltechnischen Untersuchung. Der Entwurf der
schalltechnischen Untersuchung vom 25.07.2006 wurde mit dem Staatlichem
Umweltamt diskutiert und die Änderungen entsprechend berücksichtigt. Lediglich
der Sportboothafen wird nicht als Sportanlage im Sinne der 18. BImSchV
beurteilt, da es sich nicht um eine Sportanlage im Sinne der 18. BImSchV
handelt. Wären diese Liegeplätze einer festen Regattastrecke zugeordnet, so
wären sie als zugehörige Nebenanlage zu berücksichtigen. Dies ist hier nicht
der Fall. Die Geräusche der Liegeplätze werden in Anlehnung an die 18. BImSchV
beurteilt, wobei die Immissionsrichtwerte im vorliegenden Fall orientierenden
Charakter haben. Dem staatlichen Umweltamt Kiel wird das aktuelle
Schallgutachten im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zugesandt.
Die Anregung ist bereits
berücksichtigt. Der Betrieb Janus wurde für die schalltechnische Untersuchung
detailliert aufgenommen. Hierzu wurde eine Ortsbesichtigung und Gespräche mit
dem Betrieb geführt und die Betriebsbeschreibung abgestimmt.
12. Innenministerium, 31.01.2007
Die Hinweise werden zur Kenntnis
genommen. Die Überschreitungen von 21 dB(A) der Immissionsrichtwerte für
Mischgebiete von 45 dB(A) nachts treten am IO 3 und 4 für den Fall einer
nächtlichen Schiffsentladung auf (Ausbaustufe 1B). Diese Immissionen werden
vergleichsweise selten auftreten, zur sicheren Seite wurde trotzdem von einem
nicht seltenen Ereignis nach TA Lärm ausgegangen. In diesem Bereich sind aktive
Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich.
Die betrachtete Lärmschutzwand
befindet sich entlang des Betriebes der Fa. Janus. Hier liegen die nächtlichen
Beurteilungspegel um ca. 5 dB(A) über den Immissionsrichtwerten von 45 dB(A)
nachts. Innerhalb des Glückskleegebäudes ist die Ansiedlung von maritimen
Nutzungen sowie Wohn-, Büro, Einzelhandel- und das Wohnen nicht wesentlich
störender Gewerbenutzung geplant. Die Grundrissgestaltung wird auf die
ermittelten Beurteilungspegel Rücksicht in der Form nehmen, dass sonstige
Nutzungen in den eher lauten Bereichen angeordnet werden, die leiseren Bereiche
für schutzwürdige Nutzungen zur Verfügung stehen. Die Planung des Gebäudes wird
auf die vorhandene schalltechnische Situation hin detailliert untersucht. Eine
der dargestellten Möglichkeiten ist der Ausschluss von öffenbaren Fenstern
(Festverglasung). Damit entfällt der nach TA Lärm zu betrachtende Immissionsort,
der Schallschutz ist aber dennoch durch die Festsetzung eines entsprechenden
Lärmpegelbereiches gewährleistet. Auch verglaste Loggien sind Maßnahmen, die
gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des BImSchG schaffen.
Im vorliegenden Fall werden die
ermittelten Beurteilungspegel entsprechend berücksichtigt. Gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse sind nicht gewahrt, wenn bei geöffnetem Fenster außen
Beurteilungspegel erreicht werden, die über den Immissionsrichtwerten nach TA
Lärm liegen. Zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse wurden
entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Festsetzung von Lärmpegelbereichen
sichert gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse auch an Fassaden, die
Festverglasungen vorsehen. Diese Lärmpegelbereiche wurden aus dem Gesamtbeurteilungspegel
(Gewerbe, Hafen und Verkehr) gebildet. Hinsichtlich der Außenwohnbereiche
(Terrassen und Loggien bzw. Balkone) existieren keine verbindlichen Richtwerte
für Gewerbelärm. Die DIN 18005, Teil 1 in der Fassung von 2002 verweist für die
Ermittlung und Beurteilung von Gewerbelärm vollständig auf die TA Lärm. In der
TA Lärm sind keine Immissionsrichtwerte für Außenwohnbereiche aufgeführt.
Ungeachtet dieser Annahme finden derzeit weitere Berechnungen statt, die eine
konkretere Gebäudeplanung berücksichtigen.
Parallel zur Beteiligung der TöB
gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird die Landesplanungsbehörde unter Vorlage der
aktualisierten Unterlagen um eine erneute Stellungnahme gebeten.
13. Hinweise
und Anregungen aus der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung am 26.04.2007
Der Hafenbetrieb soll durch die
Umnutzung des Glückskleegebäudes nicht eingeschränkt werden. Das Nebeneinander
unterschiedlicher Nutzungen erscheint möglich, wenn gegenseitig Rücksicht
genommen wird. Es wird ausdrücklich an dem Sondergebiet Hafen festgehalten, um
den Schutzanspruch der Nutzungen im Plangebiet an die Rahmenbedingungen der
umgebenden Nutzungen anzupassen.
Zur Ausdehnung des
Sportboothafens ist eine Abstimmung der genehmigungsfähigen Lösung mit dem
Wasser- und Schifffahrtsamt sowie den Stadtwerken vorzunehmen. Ggf. sind mobile
Verladeeinrichtungen zweckmäßig um den Platzbedarf der Schiffe zu minimieren.
Bestehende Konflikte aus der Hafennutzung und den Sportbootliegeplätzen in der
Nachbarschaft sind nicht bekannt. Der Sachverhalt wird in der Begründung
ausführlich erläutert.
b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:
14. Kreis Ostholstein, 08.01.2007
zu 1.
Die Hinweise zum Umfang und
Detaillierungsgrad des Umweltberichts werden zur Kenntnis genommen. Die
Anregung, den § 13 a BauGB 2007 anzuwenden, wird nicht berücksichtigt. Die
Stadt hält bei diesem Bebauungsplan aufgrund der berührten Umweltbelange an dem
herkömmlichen Bauleitplanverfahren fest.
zu 2a.
Die Anregung wird nicht berücksichtigt.
Die Stadt bleibt bei der gewählten Sondergebietfestsetzung, da ein
herkömmliches Mischgebiet an diesem Standort nicht entstehen soll. Darüber
hinaus soll die immissionsrechtliche Bewertung restriktiv zugunsten der
Hafeneinrichtungen gesteuert werden und es wird dokumentiert, dass das
Plangebiet lediglich einen kleineren Teilbereich des gesamten Hafenbereichs
ausmacht und sich in die umgebenden Strukturen einfügen soll. Aufgrund der
Darstellung im Flächennutzungsplan für das Gesamtquartier erscheint es nicht
sinnvoll, für einzelne Grundstücke andere Darstellungen zu wählen. Eine
großräumigere Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan ist aufgrund der
umgebenden Nutzungen nicht gewünscht, da diese Nutzungen weiterhin
planungsrechtlich zulässig bleiben sollen. Die Festlegungen der zulässigen
Nutzungen im Bebauungsplan wird noch einmal überprüft und auf das konkrete
Vorhaben abgestellt.
zu 2b.
Die Anregung wird
berücksichtigt. Die Straße Am Hafen soll in ihrer heutigen
Erschließungsfunktion des Hafenbereichs und der Werft erhalten bleiben. Es wird
eine Festsetzung einer Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung
vorgesehen.
zu 3.
Die Unterbringung von
öffentlichen Parkplätzen ist im Plangebiet nicht vorgesehen. Die notwendigen
Stellplätze werden in einer Tiefgarage und südlich und nördlich des Gebäudes
untergebracht. Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze wird im
Bauantragsverfahren nachgewiesen. In den unmittelbar angrenzenden Bereichen
bestehen öffentliche Parkmöglichkeiten. In der Begründung wird auf die
Situation des ruhenden Verkehrs hingewiesen.
zu 4.
Die Anregung wird
berücksichtigt. Die Begünstigten der Geh-, Fahr- und Leitungsrechte werden um
die Feuerwehr erweitert. In die Begründung werden Aussagen zur
Löschwasserversorgung aufgenommen.
15. Kreis Ostholstein, Fachdienst
Gesundheit, 01.02.2007
zu 1.
Der Hinweis wird zur Kenntnis
genommen. Es liegt ein Gutachten zu Staubimmissionen vor. Danach sind
Beeinträchtigungen einer Wohnnutzung durch den Hafenumschlag nicht zu erwarten.
In der Begründung wird der Sachverhalt und der Einsatz von Insektiziden bei der
Getreidelagerung erläutert.
zu 2.
Die Anregung wird
berücksichtigt. Soweit der Brunnen nicht weiter betrieben wird, wird im Rahmen
der Bauausführung eine sachgerechte Verfüllung vorgenommen. In der Begründung
wird der Sachverhalt erläutert.
zu 3.
Die Anregung wird
berücksichtigt. Die Vorgaben der Sportboothafen- sowie der
Trinkwasserverordnung werden im Rahmen der Bauausführung beachtet. In der
Begründung werden entsprechende Hinweise aufgenommen.
zu 4.
Die Anregung wird
berücksichtigt. Im Rahmen der Bauausführung werden dezentrale
Trinkwasserversorgungsmöglichkeiten eingeplant. In der Begründung erfolgt ein
Hinweis.
zu 5.
Die Anregung wird
berücksichtigt. Im Gebäude sollen entsprechende Sanitäreinrichtungen
berücksichtigt werden. Im Rahmen der Bauausführung wird eine ausreichende
Anzahl von Toiletten eingeplant. In der Begründung wird der Sachverhalt
dargestellt.
zu 6.
Die Anregung wird nicht
berücksichtigt. Derzeit ist kein Betrieb von intensiven Musikveranstaltungen
geplant bzw. bekannt. Es wird erwartet, dass solche Veranstaltungen als seltene
Ereignisse eingestuft werden können. Darüber hinaus kann ein potenzieller
Konflikt auf Ebene der jeweiligen Genehmigung sicher gelöst werden, so dass auf
Ebene der Bauleitplanung diese nicht weiter zu untersuchen ist (Gebot der
planerischen Zurückhaltung).
c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:
-------
2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr.
72 und der Begründung werden mit vorstehenden Änderungen gebilligt.
3. Die Entwürfe des Planes und der
Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten
Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.