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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
Datum: Do, 10.05.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:05 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 08.03.2007  
SI/0160/07  
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 4  
26. Änderung des F-Planes, hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
VO/0429/07  
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 72 (Glücksklee); hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
VO/0431/07  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.       Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 72 für die „westliche Hafenseite“ und der Begründung sind im Dezember 2006 gem. § 4 Abs. 1 BauGB an die Träger öffentlicher Belange gesandt worden. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a) berücksichtigt werden Anregungen von:

1.  Kreis Ostholstein, Fachdienst Boden- und Gewässerschutz, 18.12.2006

 

Die Anregung wird berücksichtigt. Es wird geprüft, ob Bodenverunreinigungen vorliegen. Die Ergebnisse werden der Bodenschutzbehörde mitgeteilt und in der weiteren Planung bzw. im Rahmen der Bauausführung beachtet. Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen.

 

2.  Kreis Ostholstein, Fachdienst Naturschutz, 24.01.2007

 

Der Hinweis zu erforderlichen Einrichtungen eines Sportboothafens wird zur Kenntnis genommen und in der Planung berücksichtigt.

 

3.  Amt für ländliche Räume, 08.01.2007

 

zum B-Plan 72.1

Die Anregungen werden berücksichtigt. In die Begründung zum Bebauungsplan werden Ausführungen zur Lage innerhalb eines öffentlichen Hafengebietes gem. LWG und zu den Belangen des Küsten- und Hochwasserschutzes (Tiefgarage, Schlafräume oder Räume zum dauernden Aufenthalt von Menschen, Erosionssicherheit der Fundamente und Grundmauern, Abwasser und Schadstoffe) aufgenommen.

 

zum B-Plan 72.2

Die Anregungen werden berücksichtigt. Im Rahmen der Bauausführung werden die notwendigen Genehmigungen eingeholt. Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.

 

4.  Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck, 03.01.2007

 

zu 1.

Die Anregung wird berücksichtigt. Im Rahmen der Bauausführung werden die notwendigen Genehmigungen eingeholt. Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.

 

zu 2.

Die Anregungen werden berücksichtigt. Das Zitat aus § 34 Abs. 4 WaStrG wird als nachrichtliche Übernahme ind den Bebauungsplan aufgenommen. In die Begründung zum Bebauungsplan werden entsprechende Ausführungen aufgenommen.

 

zum letzten Absatz

Die Anregung wird berücksichtigt. Die Ausdehnung des Sportboothafens wird in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck überprüft und auf den genehmigungsfähigen Umfang reduziert.

 

5.  Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, 18.12.2006

 

Das Altreifenlager existiert nicht mehr, die bis zum 30.06.2008 befristete Genehmigung wird zurückgegeben.

 

6.  Landesamt für Natur und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein, 03.01.2007

 

zur Nutzung erneuerbarer Energie

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Der Vorhabenträger prüft, inwieweit Alternativen zur energetischen Versorgung für das Gebäude möglich sind. In die Begründung werden entsprechende Aussagen aufgenommen.

 

zu Hinweisen des Geologischen Landesarchivs

Die Hinweise zur Weiterleitung geologischer Untersuchungsergebnisse in Begleitung zu Bauvorhaben, Flächennutzungs- und Bebauungsplanungen und die Hinweise über Informationen des geologischen Landesarchivs und des Umweltatlasses im Internet werden zur Kenntnis genommen und sofern relevant in der weiteren Planung verwendet. Ein entsprechender Hinweis wird in die Begründung aufgenommen.

 

7.  Wehrbereichsverwaltung Nord, 02.01.2007

 

Die Anregung ist bereits berücksichtigt worden. Das Lärmgutachten hat die genannten Schallleistungspegel zugrunde gelegt. Im Bebauungsplan werden die notwendigen Schallschutzmaßnahmen festgesetzt. Der Wehrbereichsverwaltung Nord wird das Schallgutachten im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zugesandt.

 

8.  Stadtwerke Neustadt, 02.01.2007

 

zum Verweis auf die Stellungnahme vom 13.09.2006

zu 2.2

Die Anregung ist bereits berücksichtigt. Es wurde ein Lärmgutachten erstellt. Die notwendigen Festsetzungen werden im Bebauungsplan getroffen. Zu den verkehrlichen Einschränkungen werden Hinweise in die Begründung aufgenommen.

 

zu 2.3

Die Emissionen des Schüttgutumschlages wurden entsprechend berücksichtigt. Hierzu erfolgte auch eine zusätzliche Emissionsmessung während einer Verladung. Sofern der Hafen am Wochenende oder auch nachts als Schutzhafen angesteuert wird, so dient dies zur Abwendung von Gefahren. Hierzu hat die TA Lärm besondere Zulässigkeiten, Immissionsrichtwerte gibt es für einen solchen Fall nicht. Zur Dimensionierung des passiven Schallschutzes wird auch eine nächtliche Verladetätigkeit berücksichtigt. Mittlerweile wurde eine Staubimmissionsprognose durch das Büro LAIRM Consult GmbH erstellt (Gutachten 06008.01 vom 14.11.2006). Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass das zukünftige Wohnen mit dem Betrieb des Hafenumschlages verträglich ist. Es werden geringfügige organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Staub vorgeschlagen.

 

zum Plankonzept

Die Anregung wird berücksichtigt. Die Ausdehnung des Sportboothafens wird in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck überprüft.

 

zu Brücken

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Brücken sind im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht vorgesehen.

 

zum 2. Absatz Schreiben vom 02.01.2007

Die Anregung wird berücksichtigt. Es wird ein Sondergebiet festgesetzt. Die Zweckbestimmung Hafen wird näher definiert, so dass die vorhandenen Nutzungen in der Nachbarschaft berücksichtigt werden und mit den geplanten Nutzungen im Plangebiet verträglich sind.

 

Die Anregung wird zur Kenntnis genommen. Zu den verkehrlichen Einschränkungen werden Hinweise in die Begründung aufgenommen.

 

zur verkehrlichen Erschließung

Die Anregungen werden berücksichtigt. Einschränkungen der Hafenbewirtschaftung sollen nicht erfolgen. Die Verkehrsabläufe werden geringfügig verändert.

 

zum Sportboothafen

Die Anregung wird teilweise berücksichtigt. Die Ausdehnung des Sportboothafens wird in Abstimmung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt Lübeck überprüft und auf den genehmigungsfähigen Umfang reduziert.

 

9.  Zweckverband Ostholstein, 20.12.2006

 

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen. Änderungen der Gestaltung der Verkehrsflächen sind im Rahmen der Erschließungsplanung mit dem Zweckverband abzustimmen. An den Abmessungen öffentlicher Verkehrsflächen sind keine Veränderungen beabsichtigt.

 

10.  Staatliches Umweltamt Kiel, 22.12.2006 und 20.09.2006

 

Das Staatliche Umweltamt nimmt Bezug auf einen Entwurf der schalltechnischen Untersuchung. Der Entwurf der schalltechnischen Untersuchung vom 25.07.2006 wurde mit dem Staatlichem Umweltamt diskutiert und die Änderungen entsprechend berücksichtigt. Lediglich der Sportboothafen wird nicht als Sportanlage im Sinne der 18. BImSchV beurteilt, da es sich nicht um eine Sportanlage im Sinne der 18. BImSchV handelt. Wären diese Liegeplätze einer festen Regattastrecke zugeordnet, so wären sie als zugehörige Nebenanlage zu berücksichtigen. Dies ist hier nicht der Fall. Die Geräusche der Liegeplätze werden in Anlehnung an die 18. BImSchV beurteilt, wobei die Immissionsrichtwerte im vorliegenden Fall orientierenden Charakter haben. Dem staatlichen Umweltamt Kiel wird das aktuelle Schallgutachten im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zugesandt.

 

11.  Nils Janus, 04.10.2006

 

Die Anregung ist bereits berücksichtigt. Der Betrieb Janus wurde für die schalltechnische Untersuchung detailliert aufgenommen. Hierzu wurde eine Ortsbesichtigung und Gespräche mit dem Betrieb geführt und die Betriebsbeschreibung abgestimmt.

 

12.  Innenministerium, 31.01.2007

 

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Überschreitungen von 21 dB(A) der Immissionsrichtwerte für Mischgebiete von 45 dB(A) nachts treten am IO 3 und 4 für den Fall einer nächtlichen Schiffsentladung auf (Ausbaustufe 1B). Diese Immissionen werden vergleichsweise selten auftreten, zur sicheren Seite wurde trotzdem von einem nicht seltenen Ereignis nach TA Lärm ausgegangen. In diesem Bereich sind aktive Lärmschutzmaßnahmen nicht möglich.

 

Die betrachtete Lärmschutzwand befindet sich entlang des Betriebes der Fa. Janus. Hier liegen die nächtlichen Beurteilungspegel um ca. 5 dB(A) über den Immissionsrichtwerten von 45 dB(A) nachts. Innerhalb des Glückskleegebäudes ist die Ansiedlung von maritimen Nutzungen sowie Wohn-, Büro, Einzelhandel- und das Wohnen nicht wesentlich störender Gewerbenutzung geplant. Die Grundrissgestaltung wird auf die ermittelten Beurteilungspegel Rücksicht in der Form nehmen, dass sonstige Nutzungen in den eher lauten Bereichen angeordnet werden, die leiseren Bereiche für schutzwürdige Nutzungen zur Verfügung stehen. Die Planung des Gebäudes wird auf die vorhandene schalltechnische Situation hin detailliert untersucht. Eine der dargestellten Möglichkeiten ist der Ausschluss von öffenbaren Fenstern (Festverglasung). Damit entfällt der nach TA Lärm zu betrachtende Immissionsort, der Schallschutz ist aber dennoch durch die Festsetzung eines entsprechenden Lärmpegelbereiches gewährleistet. Auch verglaste Loggien sind Maßnahmen, die gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sinne des BImSchG schaffen.

 

Im vorliegenden Fall werden die ermittelten Beurteilungspegel entsprechend berücksichtigt. Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind nicht gewahrt, wenn bei geöffnetem Fenster außen Beurteilungspegel erreicht werden, die über den Immissionsrichtwerten nach TA Lärm liegen. Zur Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse wurden entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Festsetzung von Lärmpegelbereichen sichert gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse auch an Fassaden, die Festverglasungen vorsehen. Diese Lärmpegelbereiche wurden aus dem Gesamtbeurteilungspegel (Gewerbe, Hafen und Verkehr) gebildet. Hinsichtlich der Außenwohnbereiche (Terrassen und Loggien bzw. Balkone) existieren keine verbindlichen Richtwerte für Gewerbelärm. Die DIN 18005, Teil 1 in der Fassung von 2002 verweist für die Ermittlung und Beurteilung von Gewerbelärm vollständig auf die TA Lärm. In der TA Lärm sind keine Immissionsrichtwerte für Außenwohnbereiche aufgeführt. Ungeachtet dieser Annahme finden derzeit weitere Berechnungen statt, die eine konkretere Gebäudeplanung berücksichtigen.

 

Parallel zur Beteiligung der TöB gem. § 4 Abs. 2 BauGB wird die Landesplanungsbehörde unter Vorlage der aktualisierten Unterlagen um eine erneute Stellungnahme gebeten.

 

13.  Hinweise und Anregungen aus der frühzeitigen

       Öffentlichkeitsbeteiligung am 26.04.2007

 

Der Hafenbetrieb soll durch die Umnutzung des Glückskleegebäudes nicht eingeschränkt werden. Das Nebeneinander unterschiedlicher Nutzungen erscheint möglich, wenn gegenseitig Rücksicht genommen wird. Es wird ausdrücklich an dem Sondergebiet Hafen festgehalten, um den Schutzanspruch der Nutzungen im Plangebiet an die Rahmenbedingungen der umgebenden Nutzungen anzupassen.

 

Zur Ausdehnung des Sportboothafens ist eine Abstimmung der genehmigungsfähigen Lösung mit dem Wasser- und Schifffahrtsamt sowie den Stadtwerken vorzunehmen. Ggf. sind mobile Verladeeinrichtungen zweckmäßig um den Platzbedarf der Schiffe zu minimieren. Bestehende Konflikte aus der Hafennutzung und den Sportbootliegeplätzen in der Nachbarschaft sind nicht bekannt. Der Sachverhalt wird in der Begründung ausführlich erläutert.

 

b) teilweise berücksichtigt werden Anregungen von:

14.  Kreis Ostholstein, 08.01.2007

 

zu 1.

Die Hinweise zum Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung, den § 13 a BauGB 2007 anzuwenden, wird nicht berücksichtigt. Die Stadt hält bei diesem Bebauungsplan aufgrund der berührten Umweltbelange an dem herkömmlichen Bauleitplanverfahren fest.

 

zu 2a.

Die Anregung wird nicht berücksichtigt. Die Stadt bleibt bei der gewählten Sondergebietfestsetzung, da ein herkömmliches Mischgebiet an diesem Standort nicht entstehen soll. Darüber hinaus soll die immissionsrechtliche Bewertung restriktiv zugunsten der Hafeneinrichtungen gesteuert werden und es wird dokumentiert, dass das Plangebiet lediglich einen kleineren Teilbereich des gesamten Hafenbereichs ausmacht und sich in die umgebenden Strukturen einfügen soll. Aufgrund der Darstellung im Flächennutzungsplan für das Gesamtquartier erscheint es nicht sinnvoll, für einzelne Grundstücke andere Darstellungen zu wählen. Eine großräumigere Änderung der Darstellung im Flächennutzungsplan ist aufgrund der umgebenden Nutzungen nicht gewünscht, da diese Nutzungen weiterhin planungsrechtlich zulässig bleiben sollen. Die Festlegungen der zulässigen Nutzungen im Bebauungsplan wird noch einmal überprüft und auf das konkrete Vorhaben abgestellt.

 

zu 2b.

Die Anregung wird berücksichtigt. Die Straße Am Hafen soll in ihrer heutigen Erschließungsfunktion des Hafenbereichs und der Werft erhalten bleiben. Es wird eine Festsetzung einer Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung vorgesehen.

 

zu 3.

Die Unterbringung von öffentlichen Parkplätzen ist im Plangebiet nicht vorgesehen. Die notwendigen Stellplätze werden in einer Tiefgarage und südlich und nördlich des Gebäudes untergebracht. Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze wird im Bauantragsverfahren nachgewiesen. In den unmittelbar angrenzenden Bereichen bestehen öffentliche Parkmöglichkeiten. In der Begründung wird auf die Situation des ruhenden Verkehrs hingewiesen.

 

zu 4.

Die Anregung wird berücksichtigt. Die Begünstigten der Geh-, Fahr- und Leitungsrechte werden um die Feuerwehr erweitert. In die Begründung werden Aussagen zur Löschwasserversorgung aufgenommen.

 

15.  Kreis Ostholstein, Fachdienst Gesundheit, 01.02.2007

 

zu 1.

 

Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Es liegt ein Gutachten zu Staubimmissionen vor. Danach sind Beeinträchtigungen einer Wohnnutzung durch den Hafenumschlag nicht zu erwarten. In der Begründung wird der Sachverhalt und der Einsatz von Insektiziden bei der Getreidelagerung erläutert.

 

zu 2.

Die Anregung wird berücksichtigt. Soweit der Brunnen nicht weiter betrieben wird, wird im Rahmen der Bauausführung eine sachgerechte Verfüllung vorgenommen. In der Begründung wird der Sachverhalt erläutert.

 

zu 3.

Die Anregung wird berücksichtigt. Die Vorgaben der Sportboothafen- sowie der Trinkwasserverordnung werden im Rahmen der Bauausführung beachtet. In der Begründung werden entsprechende Hinweise aufgenommen.

 

zu 4.

Die Anregung wird berücksichtigt. Im Rahmen der Bauausführung werden dezentrale Trinkwasserversorgungsmöglichkeiten eingeplant. In der Begründung erfolgt ein Hinweis.

 

zu 5.

Die Anregung wird berücksichtigt. Im Gebäude sollen entsprechende Sanitäreinrichtungen berücksichtigt werden. Im Rahmen der Bauausführung wird eine ausreichende Anzahl von Toiletten eingeplant. In der Begründung wird der Sachverhalt dargestellt.

 

zu 6.

Die Anregung wird nicht berücksichtigt. Derzeit ist kein Betrieb von intensiven Musikveranstaltungen geplant bzw. bekannt. Es wird erwartet, dass solche Veranstaltungen als seltene Ereignisse eingestuft werden können. Darüber hinaus kann ein potenzieller Konflikt auf Ebene der jeweiligen Genehmigung sicher gelöst werden, so dass auf Ebene der Bauleitplanung diese nicht weiter zu untersuchen ist (Gebot der planerischen Zurückhaltung).

 

c) nicht berücksichtigt werden Anregungen von:

-------

 

2.       Die Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 72 und der Begründung werden mit vorstehenden Änderungen gebilligt.

3.       Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

   
    10.05.2007 - Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   
    24.05.2007 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 22 - ungeändert beschlossen
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 74 (Schullandheim Göttingen) hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/0426/07  
Ö 7  
Ausbau Dünenweg; Vorstellung der Ausbauplanung  
VO/0433/07  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 71 (Industrieweg); hier: Vorstellung der Varianten und Entscheidung  
VO/0428/07  
Ö 9  
Neufassung der Parkgebührenverordnung  
VO/0421/07  
Ö 10  
Verkehrsbericht 2006  
VO/0422/07  
Ö 11  
Straßenbeleuchtung Hauptstraße in Rettin      
Ö 12  
Anfragen und Verschiedenes      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
Ö 15  
1. Änderung des B-Planes Nr. 62 (Pelzerhaken am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße), hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/0442/07  
Ö 16  
2. Änderung des B-Planes Nr. 61 (Pelzerhaken am Leuchtturm, nördlich der Wiesenstraße), hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/0443/07  
Ö 17  
1. Änderung des B-Planes Nr. 62 (Pelzerhaken am Leuchtturm, südlichder Wiesenstraße), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
VO/0444/07  
Ö 18  
2. Änderung des B-Planes Nr. 61 (Pelzerhaken am Leuchtturm, nördlich der Wiesenstraße), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
VO/0445/07  
Ö 19  
Veränderungssperre für die Geltungsbereiche der künftigen 1. Änderung des B-Planes Nr. 62 und der künftigen 2. Änderung des B-Planes Nr. 61, hier: Satzungsbeschluss  
VO/0447/07