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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
Datum: Do, 10.05.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:05 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Niederschrift der Sitzung vom 08.03.2007  
SI/0160/07  
Ö 3  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 4  
26. Änderung des F-Planes, hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
VO/0429/07  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1.       Die Entwürfe der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für die „Erweiterung des Gewerbegebietes zwischen der Eutiner Straße (L 309), der Kreisstraße 45 und der Sierksdorfer Straße“ und der Begründung sind mit Schreiben vom 12.03.2007 an die Träger öffentlicher Belange gesandt worden. Die daraufhin eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

a)  berücksichtigt werden Anregungen / Stellungnahmen von

1. (Nr. 14) Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft, Technik und Verkehr vom 11.04.2007:

Die Anbauverbotsszonen von 20 m Breite an der L 309 und 15 m Breite an der K 45 sind in der 26. Änderung des F-Planes dargestellt. Direkte Zufahrten und Zugänge zu freien Strecken der Straßen des überörtlichen Verkehrs werden nicht angelegt. Schallschutzmaßnahmen zwischen den Straßen des überörtlichen Verkehrs und den Bauflächen sind nicht erforderlich, da die geplanten Nutzungen (SO Einzelhandel und GE) durch die Emissionen nicht beeinträchtigt werden.

2. (Nr. 17) Archäologisches Landesamt Schleswig Holstein vom 28.03.2007:

Die archäologische Fundstelle bei der Lüb´schen Mühle wird in der Planzeichnung dargestellt. Maßnahmen, die in den Boden eingreifen, sind hier nicht geplant. Es wird jedoch in die Begründung aufgenommen, dass bei solchen Maßnahmen das archäologische Landesamt frühzeitig zu beteiligen ist.

3. (Nr. 22) Kreis Ostholstein vom 16.04.2007:

Ziff. 2a:  Die 26. Änderung des F-Planes erstreckt sich ausschließlich auf das Hoheitsgebiet der Stadt Neustadt in Holstein.

Ziff. 2b:  Im Mittelbereich der Stadt Neustadt in Holstein wohnen mehr als 30.000 Einwohner, somit sind in begründeten Einzelfällen nicht 6.500 m², sondern 8.000 m² Verkaufsfläche zulässig. Mit der Landesplanungsbehörde wird ein Abstimmungsgespräch geführt.

Ziff. 4a:  Die in der Begründung zur 26. Änderung des F-Planes enthaltenen Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung werden konkretisiert.

Ziff. 4b:  Die beiden Absätze werden in die Begründung der 26. Änderung des F-Planes übernommen.

Ziff. 5:  Der Elektro-Fachmarkt ist bereits vorhanden und soll an diesem Standort erweitert werden. Eine Verlagerung ist daher nicht möglich. Der Baumarkt wäre in dem interkommunalen Gewerbegebiet nicht zulässig, da Einzelhandelseinrichtungen dieser Größenordnung außer in Kerngebieten nur in Sonstigen Sondergebieten gem. § 11 BauNVO zulässig sind. Dies wird in die Begründung zur 26. Änderung des F-Planes aufgenommen.

Alle übrigen Inhalte der Stellungnahme des Kreises Ostholstein vom 16.04.2007 beziehen sich nicht auf die 26. Änderung des F-Planes, sondern auf den B-Plan Nr. 70 und werden im dortigen Bauleitplanverfahren abgewogen.

4. (Nr. 23) Wasser- und Bodenverband Neustädter Binnenwasser vom 22.03.2007:

Die 26. Änderung des F-Planes enthält keine Darstellungen, die den in der Stellungnahme enthaltenen Forderungen widersprechen.

5. (Nr. 24) Zweckverband Ostholstein vom 29.03.2007:

In die Begründung zur 26. Änderung des F-Planes wird aufgenommen, dass bei Bauarbeiten Konflikte mit vorhandenen Leitungen und Kabeln des ZVO zu erwarten sind. Die übrigen Anmerkungen betreffen nicht die 26. Änderung des F-Planes.

6. (Nr. 28) Stadtwerke vom 12.04.2007:

Die Aussagen zur Kapazität der Leitungen und zur Wasserversorgungsleitung in der L 309 werden geändert. Die Aussagen zur Entwässerung werden weniger konkret gefasst.

b)  teilweise berücksichtigt werden Anregungen / Stellungnahmen von

1. (Nr. 40a) Stadt Eutin vom 04.04.2007:

In der Begründung zur 26. Änderung des F-Planes ist nicht von 10.000 m² Verkaufsfläche die Rede, sondern von 8.000 m². Diese Größe ist in begründeten Einzelfällen zulässig. Dies wird mit der Landesplanungsbehörde abgestimmt. Bei der Ermittlung der relevanten Einwohnerzahlen wurde der Nah- und Mittelbereich der Stadt Neustadt in Holstein berücksichtigt. Einwohner der Nah- und Mittelbereiches der Stadt Eutin wurden nicht herangezogen. Interessenkonflikte zwischen der Stadt Neustadt in Holstein und der Stadt Eutin sind daher nicht zu erwarten.

c)  nicht berücksichtigt werden Anregungen / Stellungnahmen von

- - - - -

2.       Die Entwürfe der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung werden mit vorstehenden Änderungen gebilligt.

3.       Die Entwürfe des Planes und der Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

   
    10.05.2007 - Ausschuss für Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsangelegenheiten
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   
    24.05.2007 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
Ö 5  
Bebauungsplan Nr. 72 (Glücksklee); hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
VO/0431/07  
Ö 6  
Bebauungsplan Nr. 74 (Schullandheim Göttingen) hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/0426/07  
Ö 7  
Ausbau Dünenweg; Vorstellung der Ausbauplanung  
VO/0433/07  
Ö 8  
Bebauungsplan Nr. 71 (Industrieweg); hier: Vorstellung der Varianten und Entscheidung  
VO/0428/07  
Ö 9  
Neufassung der Parkgebührenverordnung  
VO/0421/07  
Ö 10  
Verkehrsbericht 2006  
VO/0422/07  
Ö 11  
Straßenbeleuchtung Hauptstraße in Rettin      
Ö 12  
Anfragen und Verschiedenes      
N 13     (nichtöffentlich)      
N 14     (nichtöffentlich)      
Ö 15  
1. Änderung des B-Planes Nr. 62 (Pelzerhaken am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße), hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/0442/07  
Ö 16  
2. Änderung des B-Planes Nr. 61 (Pelzerhaken am Leuchtturm, nördlich der Wiesenstraße), hier: Aufstellungsbeschluss  
VO/0443/07  
Ö 17  
1. Änderung des B-Planes Nr. 62 (Pelzerhaken am Leuchtturm, südlichder Wiesenstraße), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
VO/0444/07  
Ö 18  
2. Änderung des B-Planes Nr. 61 (Pelzerhaken am Leuchtturm, nördlich der Wiesenstraße), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
VO/0445/07  
Ö 19  
Veränderungssperre für die Geltungsbereiche der künftigen 1. Änderung des B-Planes Nr. 62 und der künftigen 2. Änderung des B-Planes Nr. 61, hier: Satzungsbeschluss  
VO/0447/07