1. Für das Gebiet „Zwischen Marktplatz und Oberer Querstraße“ (s. Geltungsbereich) wird der Bebauungsplan Nr. 73 im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Für das Gebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
· Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung in der Innenstadt
· Erhaltung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt
2. Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 73 im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).