Der Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten nimmt Kenntnis von den Veränderungen im Schulsystem und in der Schulstruktur, die sich aus dem neuen Schulgesetz des Landes Schleswig-Holstein ergeben werden. Die Auswirkungen für die Stadt als Schulträger sind zu prüfen. Der Ausschuss ist über die weitere Entwicklung zu unterrichten.